Ergebnisse aus der 88. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 09.07.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2013 und 18.06.2013

Die Niederschrift vom 28.05. wurde den Gemeinderäten am 18.06. als Tischvorlage vorgelegt. Die Niederschrift vom 18.06.  wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugesandt. Die Niederschriften wurden genehmigt.

2.    Aussprache und Beschlussfassung zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Felben-Pesenlern

Die 1,8 km lange Verbindungsstraße befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand. Zur Zeit wird geklärt, ob ein Vollausbau, der mit ca. 1,2 Mio € Kosten veranschlagt ist bezuschusst wird. Ersten Einschätzungen der Straßenbaubehörde sehen Bedenken hinsichtlich der vorhandenen uneinheitlichen Ausbaubreite. Von der Staatsstraße 2082 zum Anwesen Felben 4,50 m, dann bis zur Gemeindegrenze Wartenberg Richtung Pesenlern 5,50. Eine Alternative wäre die Sanierung bei gleich bleibenden unterschiedlichen Straßenbreiten (Grunderwerb nicht möglich); diese würde ca. 280.000 € an Kosten verursachen.
Der Gemeinderat wird sich in der nächsten Sitzung mit  dem Thema befassen.

3.    Entwurf des Landesentwicklungsprogramms; Aussprache und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Fraunberg

Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt die Neufassung des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Einzelheiten dazu können der Anlage am Anfang (Vorblatt zum Verordnungsentwurf über das LEP Bayern und Text zum Verordnungsentwurf) entnommen werden. Für die Gemeinde sind im Verordnungsentwurf mehrere Bereiche einschlägig. Nachstehend wird versucht, die wichtigsten Themen aufzugreifen, zu kommentieren und ggfs. mit einem Beschlussvorschlag zu ergänzen.
Im Fortschreibungsentwurf gibt es Unterschiede in der Wirkungskraft der formulierten Programmpunkte.
Grundsätze (G) bedeuten mehr allgemeine Programmziele (Art. 2 BayLplG), während die Ziele der Raumordnung (Z) verbindliche, räumlich und sachlich bestimmte oder bestimmbare Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes und seiner Teilräume ausdrücken (Art. 3 Abs. 1 BayLplG).

1. Raumstruktur
Es soll künftig nur noch drei zentralörtliche Ebenen geben: Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren. Die zentralen Orte sollen überörtliche Versorgungsfunktionen für sich und andere Gemeinden wahrnehmen. Dabei besteht nach der Begründung zu den Regelungen im Zusammenhang mit der Raumstruktur (Zu 2.1.2 B, Seite 22) die Vorstellung, dass u.a. folgende Einrichtungen als „überörtlich“ bezeichnet werden und damit den zentralen Orten vorbehalten sein sollen: Grundschulen,  Angebote der Erwachsenenbildung, ambulante Pflege und ambulante medizinische Versorgung, Bibliotheken, Einrichtungen für den Breitensport  usw.
Diese Zuordnungen erscheinen nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere Grundschulen, Bibliotheken, Ärzte, Zahnärzte, Einrichtungen für den Breitensport finden sich mittlerweile in vielen Gemeinden ohne zentralörtliche Bedeutung. Dies ist sachgerecht und soll so auch bleiben, damit eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann.

Beschluss:
Die Ausführungen im Entwurf der Gesamtfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zur Raumstruktur werden insoweit abgelehnt, als Einrichtungen für Bildung, für Soziales und Kultur sowie für Wirtschaft als zentralörtliche Einrichtungen angesehen und nur zentralen Orten zugewiesen werden sollen. In der Gemeinde Fraunberg gibt es zwar noch keine ärztliche und zahnärztliche Versorgung, diese wird aber mittelfristig angestrebt. Es gibt eine Grundschule mit Schulstandorten in Maria Thalheim und Reichenkirchen, eine gemeinsame Pfarr- und Gemeindebibliothek und Einrichtungen für den Breitensport. Es ist nicht einzusehen, warum diese Einrichtungen vorzugsweise zentralen Orten vorbehalten bleiben sollen.

2. Gebietskategorien
Den sich aus der Raum- und Siedlungsstruktur ergebenden unterschiedlichen raumordnerischen Erfordernissen der Teilräume soll Rechnung getragen werden (Grundsatz Nr. 2.2.1). Als verbindliches Ziel werden folgende Gebietskategorien festgelegt:
•    Ländlicher Raum  untergliedert in allgemeiner ländlicher Raum und ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen sowie
•    Verdichtungsraum.
Aus dem Landkreis Erding sind lediglich die Stadt Erding sowie die Gemeinden Wörth und Ottenhofen dem Verdichtungsraum zugeordnet. Alle anderen Kommunen sollen zum ländlichen Raum gehören. Offenbar hat sich bei den Autoren des vorliegenden LEP-Entwurfs die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt, dass sich im Erdinger Moos ein Verkehrsflughafen befindet, der nach dem Willen der Gesellschafter und damit auch der Bayer. Staatsregierung zu einem internationalen Drehkreuz ausgebaut worden ist und weiter ausgebaut werden soll. Die Gemeinden im Landkreis Erding müssen für diese Ziele erhebliche Anstrengungen erbringen, vom Wohnungsbau bis zur Infrastruktur in der Kinderbetreuung und im Straßenverkehr. Aus diesem Grund ergibt sich ein Anspruch auf Aufnahme in die Gebietskategorie „Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen“.

Beschluss:
Die Zuordnung der Gemeinden im Landkreis Erding und so auch der Gemeinde Fraunberg in die Gebietskategorie „Allgemeiner ländlicher Raum“ ist falsch. Auch die Gemeinde Fraunberg hat für die Entwicklung des Flughafens München überörtliche Lasten, vor allem im Wohnungsbau, in der Kinderbetreuung und der Bildung, zu tragen. Es besteht deshalb ein Anspruch auf eine gegenüber anderen Kommunen, die diese Belastungen nicht zu tragen haben, veränderte Zuordnung zu einer Gebietskategorie und einer damit verbundenen intensiveren Förderung.

3. Siedlungsstruktur
Es gibt Grundsätze (Nr. 3.1), wonach die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet und eine Flächen sparende Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der Orts spezifischen Gegebenheiten angewendet werden sollen.
Als konkretes Ziel ist in Nr. 3.2 formuliert, dass in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen seien. Ausnahmen sollen nur zulässig sein, wenn nachweisbar Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.
Diese Formulierungen geben allgemeine Erkenntnisstände wieder. Sollten sie in dieser Form Bestandteil des LEP Bayern werden, bestünde aber die Gefahr, dass Regionale Planungsverbände und Regierungen noch stärker in die kommunale Planungshoheit eingreifen könnten. Sie würden sich die Entscheidungen darüber anmaßen, ob Potenziale zur Innenentwicklung zur Verfügung stehen oder nicht. Die Potenziale stehen zwar zur Verfügung, befinden sich aber häufig in privater Hand und entziehen sich einer verantwortbaren Entwicklungsplanung der Gemeinde. Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist es den Genehmigungsbehörden ein Leichtes, einen Bebauungsplan zurück zu weisen, weil nicht überzeugend und ausreichend nachgewiesen wird, dass objektiv vorhandene Potenziale im Innenbereich für eine weitere Entwicklung nicht zur Verfügung stehen.
Auch der Bayerische Gemeindetag hat sich in seiner Stellungnahme u. a. zu diesem Punkt kritisch geäußert. Er führt in seiner Stellungnahme aus:
„In besonderer Weise schmerzhaft für die Gemeinden ist die Behandlung  des Bereichs Siedlungsstruktur. Die Ziele, die in der Vergangenheit die kommunale Planungshoheit außerordentlich eingeschränkt haben, sollen nicht nur erhalten bleiben, sondern zum Teil auch noch verschärft werden. Beispielhaft sei das so genannte Anbindungsgebot herausgegriffen. Die Gemeinden sollen weiter dazu gezwungen werden, neue Siedlungsflächen nur in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Der Zielentwurf enthält zwar einige Ausnahmen, die aber nach unserer Auffassung nicht weitreichend genug sind und auch willkürlich bestimmte Sachverhalte herausgreifen. Wir sind der Auffassung, dass die im BauGB enthaltenen Regeln, insbesondere das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB völlig ausreichen, um die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden in städtebaulich vernünftiger Weise zu steuern. Eine zusätzliche landesplanerische Regelung ist insoweit unnötig und schränkt das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht unverhältnismäßig ein.

Beschluss:
Die Ausführungen zur Siedlungsstruktur werden in der im Entwurf enthaltenen Form abgelehnt, weil sie die kommunalen Selbstverwaltungsrechte unverhältnismäßig stark einschränken. Die Gemeinden müssen selbst entscheiden, wie und wo sie sich entwickeln wollen und können. Einer landes- oder regionalplanerischen Bevormundung bedarf es dazu nicht.

4. Verkehr
Unter Nr. 4.5.1 (Seite 45) wird der Verkehrsflughafen München behandelt.  Als Grundsatz soll ihm der Charakter eines Luftfahrt-Drehkreuzes von europäischem Rang zugestanden und es soll festgestellt werden, dass der Flughafen die interkontinentale Luftverkehrsanbindung Bayerns und die nationale und internationale Luftverkehrsanbindung Südbayerns sicherstellen soll.
Dieser Grundsatz ist nicht zu beanstanden. Er kann auch mit dem vorhandenen Bahnensystem erreicht werden, wie die tägliche Praxis beweist.
Die in der Folge formulierten Ziele – Verpflichtung zur Errichtung einer dritten Start- und Landebahn und Festlegung einer Vorrangfläche Flughafenentwicklung - sind deshalb abzulehnen. Die Realisierung dieser Ziele ist zum Erreichen des Grundsatzes nicht nötig. Die Folgen sind für die Einwohner in der Umgebung des Flughafens unzumutbar.

Beschluss:
Die Festlegung der Ziele unter Nr. 4.5.1 Verkehrsflughafen München wird abgelehnt. Eine dritte Start- und Landebahn mit weiteren Funktionsflächen ist  zur Erreichung des Grundsatzes 4.5.1 nicht erforderlich. Ebenso wenig ist die Ausweisung eines Vorranggebietes Flughafenentwicklung im LEP Bayern erforderlich.

5. Wasserversorgung
Das derzeit geltende LEP 2006 enthält ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zur öffentlichen Wasserversorgung in kommunaler Verantwortung. Der vorliegende Entwurf enthält eine solche Aussage nicht mehr. Für die Gemeinden und die durch sie gebildeten Zweckverbände ist die Weiterführung eines solchen Bekenntnisses im neuen LEP von großer Bedeutung.
Die zuständige EU-Kommission hat bereits beschlossen die Wasserversorgung aus der Einschlägigen Richtlinie zu nehmen.

Beschluss:
Die Gemeinde Fraunberg fordert, das derzeit geltende Ziel in das neue LEP zu übernehmen und damit sicher zu stellen, dass die öffentliche Wasserversorgung als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben soll.

6. Einteilung von Regionen
Aufgrund der bestehenden Verflechtungen und der anzustrebenden Entwicklung soll der Landkreis Erding eine gemeinsame Planungsregion mit den Landkreisen Mühldorf und Landshut (inkl. kreisfreie Stadt Landshut) bilden.
Nicht ausgeschlossen ist die Erweiterung um weitere Landkreise (z.B. Altötting, Dingolfing-Landau, Ebersberg, Freising, Rottal-Inn).
Diese Neuordnung soll im Zuge der Neuauflage des Landesentwicklungsprogrammes Bayern beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zunächst von den Landkreisen Erding, Mühldorf, Landshut und der Stadt Landshut beantragt werden.
Im derzeitigen LEP sind 8 von 26 Gemeinden des Landkreises ED dem Verdichtungsraum zugeordnet. Mit Ausnahme der Stadt Erding weist keine von diesen Gemeinden eine einem Verdichtungsraum vergleichbare Siedlungsstruktur auf. Es handelt sich um ländliche Gemeinden mit organischem Wachstum und nicht um den klassisch urbanen Raum. Die dem Flughafen zuzurechnenden Gewerbeflächen sind im Norden der Gemeinde Oberding konzentriert.
Die restlichen 18 Gemeinden sind – wie auch alle anderen Gemeinden der Landkreise LA, PAN, AÖ und MÜ dem ländlichen Raum zugeordnet und weisen eine disperse Siedlungsstruktur auf.

13 Gemeinden des östlichen Landkreises Erding (Oberbayern) und des westlichen Landkreises Mühldorf haben sich 1997 zu einem Bündnis, unter anderem in Hinblick auf die flughafenbedingten Veränderungen, zusammengeschlossen.
Das Bündnisgebiet ist ein Natur- und Wirtschaftsraum zwischen den Entwicklungsschwerpunkten München, Flughafen, Landshut, Chemiedreieck und Rosenheim mit hohem Entwicklungspotential. Es umfasst 500 km2 Fläche mit 50.000 Einwohnern in 1.000 Ortsteilen in folgenden Gemeinden: Bockhorn, Buchbach, Dorfen, Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Isen, Kirchberg, Lengdorf, Sankt Wolfgang, Schwindegg, Steinkirchen und Taufkirchen (Vils). Um Disparitäten und zunehmende Unverträglichkeiten zu vermeiden, muss eine abgestimmte Entwicklung zwischen dem engeren Flughafen-Umland und dem ländlichen Raum zwischen Flughafen, Landshut und Mühldorf sichergestellt werden.
Ziel des Bündnisses ist es, die Interessen gemeinsam zu vertreten und die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Zur Konkretisierung der gemeinsamen Entwicklungsvorstellungen wurde ein vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gefördertes Teilraumgutachten für das Bündnisgebiet erarbeitet. Ergebnis sind das Entwicklungsleitbild und -konzept sowie ein Aktionsplan mit 14 Schlüsselprojekten.
Erding ist Startpunkt von zwei wichtigen Entwicklungsachsen, die im LEP dargestellt sind:

•    Entwicklungsachse B 388 in die Landkreise LA und PAN
•    Entwicklungsachse Bahnlinie München –Mühldorf – Altötting

Insbesondere über diese beiden Entwicklungsachsen, die wichtige Arbeitsplatzzentren (Flughafen, Stadt Landshut, Chemiedreieck) miteinander verbinden, können in Verbindung mit entsprechenden regionalplanerischen Zielsetzungen, die Pendlerströme Richtung Landeshauptstadt möglicherweise umgelenkt werden.
In Nord-Süd-Richtung wird die neue Region durchzogen von den beiden Entwicklungsachsen

•    B 15 Regensburg-Landshut-Rosenheim und
•    B 299 Landshut-Altötting-Traunstein – (Salzburg)

Diese beiden Entwicklungsachsen könnten Grundlage für eine Festigung der Innenentwicklung der neuen Region sein.
Entlang den Entwicklungsachsen ist eine, über das organische Wachstum hinausgehende Bevölkerungsentwicklung möglich.
Für die Landkreise AÖ und PAN sind sinkende Bevölkerungszahlen bis 2030 vorausberechnet. Dies könnte sich aufgrund einer stärkeren Innenentwicklung der neuen Region ändern.

Die Einwohner verteilen sich 2010 und 2030 nach der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung
für Bayern wie folgt auf die Landkreise ED, LA und MÜ sowie die Stadt Landshut (gerundete Werte):

Landkreis               2010                                 2030
Erding                 127.000                             141.000
Landshut             149.000                             152.000
Mühldorf              110.000                             107.000
Landshut, Stadt     63.000                               68.000
Summe                449.000                             468.000

Beschluss:
Die Neueinteilung der Region 14 nach den o. g. Gebietskriterien wird von der Gemeinde Fraunberg in vollem Umfang unterstützt.

Alle Beschlüsse zum Landesentwicklungsprogramm wurden einstimmig gefasst.

4.    Fortschreibung des Regionalplans München; Aussprache und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Fraunberg

Der Gemeinderat hat folgende, von der Verwaltung formulierte, Stellungnahme beschlossen:
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg nimmt von der Fortschreibung des Regionalplans München Kenntnis. Die Stellungnahmen vom 17.05.2010 und 26.10.2012 werden (teilweise) aufrecht erhalten.
Grundsätzlich wird beanstandet, dass der Regionalplan fortgeschrieben wird, bevor das Verfahren zur Fortschreibung des übergeordneten Landesentwicklungsprogramms abgeschlossen ist.

Die Erweiterung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete wird insoweit abgelehnt, als diese nach wie vor an bebaute Gebiete angrenzen, da es die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde in diesen Ortsteilen einschränkt. Lediglich die an Vorderbaumberg angrenzende Vorbehaltsfläche  wurde nach unserer Stellungnahme vom 26.10.2012 aus der Fortschreibung genommen.
Es wurde gebeten die Stellungnahme im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

5.    gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinden des Landkreises Erding;

•    Abwägungsbeschluss der Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 13.12.2012
•    Beschluss zur Billigung des Entwurfs vom 03.06.2013
Abwägungsbeschluss der Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 13.12.2012
Alle Kommunen im Landkreis Erding haben die Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Planung fand in der Zeit vom 21.12.2012 bis zum 11.01.2013 statt. Die Stellungnahmen wurden inzwischen ausgewertet und das Ergebnis u. a. mit der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde erörtert.

Aufgrund der Stellungnahmen insbesondere zur zivilen und militärischen Luftfahrt und zum Artenschutz können die Konzentrationsflächen 2, 3, 4, 5, 6, 14, 23, 24, 25, 26 in den Gemeinden Moosinning, Oberding, Finsing, Isen, Langenpreising und Berglern nicht weiter verfolgt werden. Eine Übersicht hierzu enthält die Anlage zum Sachvortrag als Information.

Aufgrund des Wegfalls der Flächen wurden alternative Flächen und eine Veränderung der Abstände geprüft. Im Ergebnis hat die Arbeitsgruppe Windkraft im Landkreis Erding empfohlen, keine weiteren Flächen aufzunehmen, weil sich das nachteilig auf das räumliche Leitbild auswirken würde. Eine Verringerung der Abstände zu Siedlungen ist aus Gründen der Immissionsschutzvorsorge der Bevölkerung nicht vorgesehen. Damit verbleiben die Konzentrationsflächen 1, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 weitgehend unverändert in der Gebietskulisse des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft.
In der Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplans ist aufgeführt, dass aufgrund der besonderen Siedlungsstrukturen im Landkreis, der beiden Flughäfen und sehr dichter Infrastruktureinrichtungen dennoch ausreichend Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden.

Das Aufstellungsverfahren erfolgt in allen Kommunen des Landkreises parallel. Da es sich um eine gemeinsame Planung aller Kommunen handelt, müssen die erforderlichen Beschlüsse im Verfahren von allen Kommunen inhaltsgleich gefasst werden. Notwendig ist auch, dass alle Kommune über die Abwägung aller Stellungnahmen von Behörden, Nachbarkommunen oder der Öffentlichkeit beschließen, auch wenn die Stellungnahmen das eigene Gebiet nicht betreffen. Die Anlage zum Beschlussvorschlag enthält die Inhalte der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (A), der Nachbargemeinden (B) und der Öffentlichkeit (C) sowie die Abwägungsvorschläge hierzu.

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Entwurf des sachlichen
Teilflächennutzungsplans Windkraft der Kommunen im Landkreis Erding, Stand 03.06.2013 einschließlich Begründung und Umweltbericht genommen und billigte diesen voll inhaltlich.

Die Verwaltung wurde beauftragt hierfür das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss zur Billigung des Entwurfs vom 03.06.2013
Auf der Grundlage der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und einer inhaltlichen Fortschreibung des Vorentwurfs des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft wurde der Entwurf, Stand 03.06.2013 erstellt.

Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:
-    Wegfall der Konzentrationsflächen 2, 3, 4, 5, 6, 14, 23, 24, 25, 26
-    Geringfügige Vergrößerung der Fläche 16 (Bockhorn, Inning a. H., Taufkirchen/V.) nach Norden wegen Verringerung des Puffers zur B 388 aufgrund einer Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising
-    Verkleinerung der Konzentrationsfläche 17 (Inning a. H., Taufkirchen/V.) wegen einer aktuellen Wohngebietsausweisung im OT Heldering
-    Aufnahme zusätzlicher harter Tabuzonen, die sich aus artenschutzrechtlichen Vorgaben und der Bestimmungen der Luftfahrt ergeben. Dies begründet teilweise den Wegfall von Konzentrationsflächen (s. o.) und führt außerdem zur Vergrößerung der Ausschlussflächen mit entsprechend positiver Auswirkung auf das Verhältnis von Konzentrationsflächen zu Bezugsflächen für den Nachweis des Substanzgebotes.
-    Weiterentwicklung der Methodik und Kriterien mit teilweise geänderten Puffern jedoch ohne Auswirkung auf die verbleibenden Konzentrationsflächen.
-    Im Umfang erweiterte Begründung und Umweltbericht einschließlich Planungsalternativen

Der Planentwurf ist in allen Kommunen des Landkreises gleichermaßen zu billigen um das gemeinsame Planverfahren weiter zu führen.

Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft der Kommunen im Landkreis Erding zur Kenntnis genommen. Die getroffenen Einzelabwägungen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (A1 bis A32), der Nachbargemeinden (B1 bis B11) und der Bürgerinnen und Bürger (C1 bis C38) entsprechend der Anlage zum Beschluss wurden zusammenfassend bestätigt.

6.    Bebauungsplan „Lohkirchen“;

Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 18.06.2013 und Behandlung der nachträglich eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Auslegung
Nach dem Satzungsbeschluss vom 18.06.2013 ist eine zu beachtende Stellungnahme bezüglich Brandschutz eingegangen. Aus diesem Grund musste der Satzungsbeschluss aufgehoben und ein Beschluss zur erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürger gefasst werden.

7.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    Bebauungsplan Nr. 149 für das Sondergebiet „nördlich Siglfing“ der Stadt Erding
•    Bebauungsplan Nr. 171 II für das Gebiet westlich der Sandgrubensiedlung der Stadt Erding
Beide Bebauungspläne wurden dem Gemeinderat erläutert. Nachdem keine Planungen der Gemeinde Fraunberg berührt werden, wurden keine Einwände erhoben.

8.    Aussprache und Beschlussfassung zur Festlegung der Kriterien für den praktischen Vollzug der Niederschlagswasserbeseitigung bei zukünftigen Neubauvorhaben in der Gemeinde Fraunberg

In Zukunft müssen Bauherren außerhalb der gemeindlichen Baugebiete, in denen die Niederschlagsproblematik im Rahmen der Erschließung geregelt ist, einen Entwässerungsplan mit dem Bauantrag vorlegen. In erster Linie geht es um das Rückhalten des Niederschlagswassers und das kontrollierte, reduzierte Ableiten durch eine Versickerung in den Untergrund. Sollte eine Versickerung nicht Möglich sein, wird die Gemeinde geeignete Lösungen mit dem Bauherren abstimmen. Die Regelung gilt nicht nur für Dachflächen sondern alle Flächen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben befestigt werden (Zufahrten, Parkplätze usw.).

9.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen

Nachbarschaftshilfe
Hier fand für die Projektgruppe Jung und Alt aktiv am 20.06. ein Informationsgespräch mit der Geschäftsführerin der Caritas Erding statt
Am 03.07. hat die Projektgruppe über den Entwurf der Satzung für die Nachbarschaftshilfe beraten. Die Satzung liegt jetzt zur steuerrechtlichen Überprüfung im Finanzamt vor.

Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss
Bei der Sitzung am 27.06. wurde dem Ausschuss die erste Planung für den Grundriss des neuen Rathauses vorgestellt. Wenn auch der Gemeinderat über diese Sitzung informiert ist wird das Ergebnis der Sitzung im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Ortsmitte Fraunberg und Gehweg entlang der Staatsstraße 2082 in Reichenkirchen
Am 03.07. fand ein Abstimmungsgespräch zwischen Gemeinde, Planern und dem Amt für ländliche Entwicklung statt. Die  Ergebnisse werden dem Gemeinderat in der Sitzung am 30.07. erläutert und veröffentlicht.

Gehweg entlang der Staatsstraße 2082 in Reichenkirchen
Bürgermeister Wiesmaier stellte dem Gemeinderat die Planungen vor.
Ziel der Gehwegverbindung zwischen Sportgelände und Ortsmitte Reichenkirchen war es einen ausreichend breiten Gehweg auf der einer Seite mit mindestens 1,50 m Breite zu erstellen und andererseits einen „schmalen“ Gehweg für die Anlieger zu erhalten.
Leider stellte sich in den letzten Wochen heraus, dass Ortseingangs auf der linken Seite kein Grunderwerb möglich ist. So dass sich nur Ortseingangs Reichenkirchen von Fraunberg kommend auf der rechten Seite mit 1,5 m Breite verwirklichen lässt.
Die Planungen werden nunmehr im Detail ausgearbeitet.
Informationen zum Planungsstand können in der Gemeindekanzlei Fraunberg sowie  an der Anschlagtafel Ortsmitte Reichenkirchen eingesehen werden.

Am 11.07. findet ein Arbeitstreffen der Projektgruppe "Ortschronik Fraunberg" statt.

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen
•    Errichtung eines Lager- und Nebengebäudes zur gewerblichen Nutzung in Oberbierbach
und
•    Errichtung eines Ersatzwohnhauses in Grucking
wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Gelbe Eimer zur Altkleidersammlung
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass diese Eimer von einer Privatfirma verteilt wurden. Es hat sich um keine Altkleidersammlung des Landkreises oder im Auftrag des Landkreises gehandelt.

b) Knoten- und Abfahrtspunkte zur Nordumfahrung Erding
Zu diesem Thema wird die Verwaltung für die Sitzung am 30.07.2013 einen Vertreter des Straßenbauamtes einladen.

c) Ferienprogramm 2013
Für das Ferienprogramm gibt es 18 Angebote für insgesamt 21 Tage. Es gibt auch ein Angebot für Kinder ab vier Jahren.
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei den Mitgliedern des Jugendausschusses und den Vereinen und Institutionen die im Rahmen des Ferienprogramms Aktivitäten anbieten.


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