Ergebnisse aus der 95. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 26.11.2013

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der dringliche Tagesordnungspunkt
10. Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der   Dorferneuerungsmaßnahme Abbruch Wohnhaus Homann
einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 22.10.2013 und 12.11.2013

Die Niederschriften vom 22.10.2013 und 12.11.2013 lagen dem Gemeindrat vor. Gegen den Wortlaut der Niederschriften wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2.    Benennung des Gemeindewahlleiters und der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 16.03.2014

Der Gemeindewahlleiter für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 16.03.2014 ist von der Gemeinde zu bestimmen.
Kandidaten für das Amt des ersten Bürgermeisters oder eines Gemeinderates scheiden für die Ernennung kraft Gesetzes ebenso aus wie die Beauftragten der Wahlvorschläge.

Die Aufgabe des Gemeindewahlleiters ist es die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bekannt zu machen und diese nach Einreichung zu prüfen und die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt zu  machen.
Er bildet den Gemeindewahlausschuss, bestehend aus vier Mitgliedern und deren Stellvertreter nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahlen von 2008.
Nach der Wahl am 16.03.2014 stellte der Gemeindewahlausschuss das Ergebnis fest und der Gemeindewahlleiter macht dieses bekannt.

Der Gemeinderat benennt einstimmig
zum Gemeindewahlleiter
•    Herr Rupert Pfeilstetter, Grucking
und zu seiner Stellvertreterin
•    Baronin Herdana von und zu Fraunberg, Fraunberg.
Das Einverständnis der Berufenen liegt vor.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und der Wasserabgabesatzung

Die Satzungen mussten aufgrund der geänderten Mustersatzungen neu beschlossen werden. Die Änderungen der Mustersatzungen sind teils redaktioneller Art, aber auch Klarstellungen und vor allem eingearbeitete gerichtliche Entscheidungen.
Auf die Höhe der Gebühren für die Wasserversorgung Maria Thalheim haben diese Änderungen keinen Einfluss.
Nach den umfangreichen Erläuterungen durch die Verwaltung stimmte der Gemeinderat den neuen Satzungen mit 15 : 0 Stimmen zu.
Die Satzungen sind in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sie liegen in der Verwaltung zur Einsicht auf und können auch auf der Homepage der Gemeinde Fraunberg über das Interne eingesehen werden.

4.    gemeinsames Klimaschutzkonzept der Gemeinden Berglern, Fraunberg, Langenpreising und des Marktes Wartenberg;

Die Gemeinden Berglern, Fraunberg, Langenpreising und der Markt Wartenberg haben ein in Zusammenarbeit mit der Hochschule Amberg ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Zur Umsetzung dieses Konzeptes ist die Anstellung eines Klimaschutzmanagers erforderlich. Der Klimaschutzmanager wird vom Bund für drei Jahre gefördert.
Um den Förderantrag stellen zu können ist  von den beteiligten Gemeinden zu entscheiden, ob bei Kostenteilung durch die vier beteiligten Gemeinden befristet ein Klimaschutzmanager beschäftigt wird. Die Beschäftigung wird mit 65 % bezuschusst.
Eine Vorabkalkulation würde für die Gemeinde Fraunberg im Jahr etwa 10.000 € an Kosten ergeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeinsame Klimaschutzkonzept der Gemeinden Berglern, Fraunberg und Langenpreising und des Marktes Wartenberg umzusetzen.
Zur Umsetzung und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings soll eine Klimaschutzmanagement-Stelle in Voll- oder Teilzeit geschaffen werden.
Die Gemeinde Fraunberg beteiligt sich an den anfallenden Kosten, abhängig von der Förderzusage (65 %). Der Beschluss erfolgte in Kenntnis des Ausstiegs der Gemeinde Langenpreising aus der Finanzierung und der damit verbundenen Erhöhung des Kostenanteils für die übrigen Gemeinden. Die Gemeinde Fraunberg regte an die Stelle als Vollzeit- oder Teilzeitstelle auszuschreiben. Nach der Besetzung der Stelle durch die Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg wird eine Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Trägervereinbarung zur Jugendsozialarbeit an der Grundschule Fraunberg

Die Anstellung einer/eines Jugendsozialarbeiters an der Grundschule Fraunberg wurde bereits in den vorangegangenen Sitzungen eingehend diskutiert. Der Gemeinderat stimmte der grundsätzlichen Anstellung bereits zu.
Nun lag die Trägervereinbarung vor.
Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung mit monatlichen Kosten von rund 900 € für eine 20 Stunden im Monat umfassende Jugendsozialarbeit an der Volksschule Fraunberg mit 15 : 0 Stimmen zu.

6.    Aussprache und Beschlussfassung zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung an den Parkplätzen in der Lohkirchner Straße in Reichenkirchen

Die ersten Parkplätze an der Lohkirchner Straße nach der Abzweigung von der Hauptstraße sind schlecht beleuchtet. Das wurde auch von den Nutzern schon mehrfach beanstandet. Die Kosten liegen bei 4.850 €, netto.
Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Richtung Hauptstraße um zwei Leuchten mit einer Gegenstimme zu.

7.    Gemeindeentwicklung;

      Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg  
      und Reichenkirchen
Am 10.12.2013 findet eine Exkursion des Arbeitskreises Ortschronik Fraunberg nach Moosach bei Grafing statt. Hier wurde eine umfangreiche Chronik erstellt. Der Arbeitskreis will sich hier wertvolle Anregungen holen.
 

8.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Bauleitplanungen der Nachbargemeinden lagen nicht vor.

9.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen
•    Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in Fraunberg
und
•    Anbau einer Unterstellhalle in Kemoding
Mit 15 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

10.    Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der   Dorferneuerungsmaßnahme Abbruch Wohnhaus Homann

Die Vereinbarung ist am Sitzungstag eingegangen. Die Teilnehmergemeinschaft,  vertreten durch das Amt für ländliche Entwicklung, beteiligt sich mit 60 % an den Abbruchkosten des alten Wohnhauses Homann.
Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung einstimmig zu.
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