Ergebnisse aus der 4. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 08.07.2014

1.     Genehmigung der Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 17.06.2014

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 17.06.2014 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.     Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat liegen folgende vom Bauausschuss vor beratene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Harham
•    Ausbau einer zweiten Wohneinheit (Austragswohnung) über der Garage und im Obergeschoss des bestehenden Wohnhauses
•    Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Garagen

Der Gemeinderat erteilte zur Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Harham und zum Ausbau einer zweiten Wohneinheit über der Garage und im Obergeschoss des bestehenden Wohnhauses in Hainthal, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

Auch für die Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Garagen in Riding hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss im Rahmen der Bauvoranfrage folgende Fragen zu klären:
1.    Das Straßenbauamt muss prüfen, ob die Zufahrt wie geplant zulässig ist und ob die Anbauverbotszone entlang der Staatsstraße 2082 eingehalten ist.
2.    Das Wasserwirtschaftsamt ist einzuschalten um die Hochwassersituation und die Situation des Hangwassers zu prüfen (Retentionsraum!). Ein evtl. Gutachten und daraus resultierende Auflagen hat der Bauherr auf eigene Kosten in Auftrag zu geben und zu realisieren.
3.    Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung ist ein Bebauungsplan erforderlich. Im Rahmen der Bauvoranfrage muss das Landratsamt klären welchen Umgriff dieser Bebauungsplan haben müsste.
4.    Der Immissionsschutz ist zu prüfen. Evtl. Auflagen hat der Bauherr planerisch umzusetzen und die Kosten zu tragen.
5.    Die Erschließung mit Kanal, Wasser und Straße (öffentlicher Teil) erfolgt über eine Sondervereinbarung. Dabei hat der Bauherr alle Kosten zu tragen.
6.    Vor der Aufstellung eines evtl. erforderlichen Bebauungsplanes ist eine Folgekostenvereinbarung mit dem Bauherren abzuschließen.

3.    Sachstandsbericht zur Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe  im Kinderhaus Sankt-Florian Fraunberg

Die Vorbereitungen für die Ausführung der Arbeiten zum Umbau des Jugendraumes im Kinderhaus Fraunberg zu einer weiteren Kindergartengruppe gehen zügig voran. Die Angebote für die Gewerke, Heizung/Lüftung/Sanitär (beauftragt), Schreiner, Elektriker, Trockenbau, Maler/Anstrich, Schlosser, Zaunanlage und Ausstattung liegen vor.
Die Gesamtkosten werden bei rund 40.000 € liegen.
Man kann positiv davon ausgehen, dass die Kindergartengruppe ab 01.09. in Betrieb gehen kann.
Aufgrund geänderter Zuwendungsrichtlinien wird derzeit mit der Regierung von Oberbayern die Frage geklärt, ob es einen staatlichen Zuschuss gibt. Nach derzeitigem Wissensstand muss allerdings davon auszugehen, dass die Maßnahme, wie bereits anfangs angenommen, nicht förderfähig ist.

4.    Sachstandsbericht Projekt „Anschwung-Initiative für frühe Chancen“

Die letzte Besprechung fand am 04.07.2014 statt.
In der nächsten Zeit wird jeder Haushalt einen Fragebogen mit den verschiedensten Fragestellungen zu diesem Thema erhalten. Die Bürger sollten dabei gewichten wie wichtig Ihnen die vorhandenen Angebote vom Mitteilungsblatt über die Homepage der Gemeinde bis hin zu Kinderbetreuung, Angebote für Senioren, Inklusion usw. sind.

Die nächste Veranstaltung ist für 12.08.2014 vorgesehen.

5.    Baugebiet nördlich der Sankt-Florian-Straße; Sachstandberichte zur Erschließung und zu  den Grundstücksvergaben

Das Areal zur Ausweisung des Baugebietes nördlich der Sankt-Florian-Straße wurde mit Vertrag vom 14.01.2014 erworben.
Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 04.02.2014 erfolgte in der Zeit vom 18.02. bis 19.05. das formell vorgeschrieben Verfahren. Der Bebauungsplan wurde am 27.05.2014 als Satzung beschlossen und ist mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.06.2014 rechtskräftig geworden.
Die Vergabe des Auftrags zur Erschließung an die Fa. Brandl, Neufraunhofen, erfolgte am 08.07.2014. Die Erschließungsarbeiten beginnen am 14.07.2014 und sind am 31.10.2014 abgeschlossen.
Für den 24.07.2014 ist die Sitzung zur Vergabe der Grundstücke an die Bewerber vorgesehen, sodass Ende September die notariellen Kaufverträge notariell beurkundet werden können.

6.    Sachstandbericht zum Breitbandausbau und Aussprache und Beschlussfassung zur Straßen/Gehwegwiederherstellung

Die von der Telekom beauftragte Firma hat bereits mit den Arbeiten für die Verlegung der Leitungen für das schnelle Internet begonnen. Im Bereich Maria Thalheim werden die Leitungen in den Gehwegen gegenüber dem Gasthaus Stulberger und entlang der Straße Am Berg verlegt. Die Frage ist, ob die Gemeinde die Gehwege wiederherstellen lässt oder ob diese in diesem Zuge gepflastert werden, was Mehrkosten von rund 15.000 € verursacht, welche die Gemeinde zu übernehmen hätte.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu die Gehwege pflastern zu lassen und die Mehrkosten zu tragen.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Ergänzung der neu erlassenen Satzung zur Anleinpflicht für Hunde

Um Irritationen zu vermeiden wurde die Anleinpflicht auf dem Marienweg und dem Panoramaweg, welches primär bereits in den seit 2008 bestehenden Benutzungssatzungen für diese beiden Wege besteht, auch in die Satzung über das Hundeverbot bzw. die Anleinpflicht für Hunde in und auf öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde aufgenommen. Die Anleinpflicht für die Wanderwege ist somit jetzt in beiden Satzungen verankert.
Die geänderte Satzung ist in diesem Amtsblatt veröffentlicht.

8.    Gemeindeentwicklung;

-Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
     -Informationen aus der 4. Zukunftswerkstatt in Fraunberg vom 24.06.2014 

Termine
Am 11.07.2014 findet in Ursensollen bei Amberg eine Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch von Einrichtungen der Nachbarschaftshilfe statt.

Die Nächste Arbeitskreissitzung zur Ortschronik findet am 17.07.2014 statt.

Die Bäckerei in Fraunberg wird am 10.07.2014 eröffnet.

Die nächste Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses findet am 22.07.2014 statt.

Bericht über die Zukunftswerkstatt vom 24.06.2014
Die Zukunftswerkstatt war sehr gut besucht und ist absolut positiv verlaufen. Die Teilnehmer haben wieder ein Stück mehr Verständnis für die Planung des Gemeindezentrums und der neuen Straßenführung der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße in der Ortsmitte bekommen. Es wurden zahlreiche Ideen und Anregungen eingebracht, deren Realisierungsmöglichkeiten im weiteren Verlauf der Planung geprüft werden müssen.
Der neue Straßenverlauf der Staatsstraße war auf der bestehenden Fahrbahn aufgezeichnet und die Teilnehmer der Ortsbesichtigung haben einen Eindruck davon gewonnen, wieviel neuer öffentlich nutzbarer Raum durch die geplante neue Straßenführung entsteht.

9.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Ortsschild Riding aus Wartenberg kommend
Im Zusammenhang mit der Bauvoranfrage aus Riding (Tagesordnungspunkt 2) wurde angeregt beim Straßenbauamt die Möglichkeit rechtlich prüfen zu lassen, ob das Ortsschild in Richtung Wartenberg, mindestens bis zur letzten Bebauung versetzt werden kann. Da wo jetzt das Ortsschild steht, ist der Radweg zu Ende und es ist wegen der schnell fahrenden Autos schon zu gefährlichen Situationen gekommen.

b)    Aufstellung einer weiteren Hundetoilette
Nördlich des Badeweihers in Maria Thalheim bei der Sitzbank vor dem Bierbacher Holz (gegenüber dem alten Brunnen der Wasserversorgung) wird eine weitere Hundetoilette aufgestellt.

c)      Nordumfahrung Erding, Kreisstraße ED 99
Sachstand ist, dass die Trasse für die Nordumfahrung Erding von allen zuständigen Kreisgremien beschlossen ist und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird.
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