Ergebnisse aus der 11. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 02.12.2014

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentlich Sitzung des Gemeinderates vom 11.11.2014

Die Niederschrift vom 11.11.2014 wurde zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge vor:
•    Ausbau bestehender Stallgebäude zu Wohnungen sowie
      Errichtung eines Carports in Kleinhündlbach
•    Umnutzung eines bestehenden Nebengebäudes in ein
     Garagengebäude mit Lagerräumen in Kleinhündlbach
Der Gemeinderat erteilt, wie vom Bauausschuss empfohlen, mit 15 : 0 Stimmen, das gemeindliche Einvernehmen.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zum Prüfungsbericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2014

Der am 11.11.2014 beschlossene Nachtragshaushalt (s. Sitzungsergebnisse vom 11.11. im Mitteilungsblatt vom 21.11.2014) wurde zwischenzeitlich ohne Beanstandungen rechtsaufsichtlich genehmigt.

Obwohl der Nachtragshaushalt keine Straßenbaumaßnahmen enthält, wurde die Gemeinde wieder darauf hingewiesen, dass nach wie vor keine Straßenausbaubeitragsatzung vorliegt, mit der Anlieger bei innerörtlichen Straßenausbaumaßnahmen finanziell an den Kosten beteiligt werden müssen.

4.    Gemeindezentrum Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses vom 25.11.2014

Aussprache zum Gemeindezentrum Fraunberg; Vorstellung des Planungsstandes und evtl. Empfehlungsbeschlüsse:

Die Werkpläne und das Leistungsverzeichnis für die Baumeisterarbeiten (inkl. Erdarbeiten und Gerüstbau) wurden dem Ausschuss vorgestellt.
Anlage zum Leistungsverzeichnis wird auch das vorliegende Bodengutachten sein.

Die Gemeinde wird im Mitteilungsblatt, dem Münchner Merkur, dem Hallo und der Moosburger Zeitung auf die Ausschreibung hinweisen, soweit sich evtl. Kosten hierfür im Rahmen bewegen.
Nach Einschätzung des Planers ist das Einschalten eines Bauphysikers zur Klärung des Lärmschutzes und der Akustik innerhalb des Gebäudes dringend erforderlich (Leistungsphasen 1-4).

Zum nächsten Jour-Fix mit dem HLS-Projektanten werden alle Gemeinderäte eingeladen.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen der Empfehlung des Ausschusses zu folgen und einen Bauphysiker mit der Klärung des Lärmschutzes und der Akustik zu beauftragen.

Sachstandsstandbericht  Ortszentrum Reichenkirchen:
Aufgrund des Fortschrittes der Planungen für das Ortszentrum Reichenkirchen wird mit den Verantwortlichen der Kirche Kontakt aufgenommen, um die weiteren Planungen abzustimmen.
Was das alte Leichenhaus betrifft, so besteht Einigkeit, dass dieses so schnell als möglich abgebrochen werden sollte, um mit der Platzgestaltung beginnen zu können.

5.    Antrag auf Bezuschussung der Jugendgruppe im Vereinsheim des FC Fraunberg

Die Gemeinde hat im Vereinsheim des FC Fraunberg für die Fraunberger Jugendlichen einen Raum angemietet. Die Jugendlichen wollen den Raum jetzt für Ihre Bedürfnisse herrichten und haben um einen Zuschuss der Gemeinde gebeten.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen hier einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.

6.    Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Reichenkirchen-West (Christian-Jorhan-Straße)

Es liegt ein Bauwunsch zur Erweiterung der vorhandenen 2. Wohneinheit vor. Dazu  müssen die bestehenden Gebäude so erweitert werden, dass sich diese über die im Bebauungsplan festgesetzten Bauräume erstrecken.
Dies ist nur durch eine vereinfachte Änderung des seit 1982 bestehenden Bebauungsplanes möglich.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen das Änderungsverfahren einzuleiten. Die Planungskosten muss der Grundstückeigentümer der Gemeinde in tatsächlich entstandener Höhe erstatten.

7.    Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Es lag keine Bauleitplanung von Nachbargemeinden vor.

8.    Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die  Benutzung des Friedhofes Maria Thalheim zur Gebührenanpassung

Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig zum 01.01.2015 die Grabgebühren für die Einzelgräber von 20 €/Jahr auf 25 €/Jahr und die Grabgebühren für die Doppelgräber von 30 €/Jahr auf 35 €/Jahr anzuheben.
Die Gebühren entsprechen auch denen für die kirchlichen Friedhöfe in der Gemeinde ab 01.01.2015.

Mit vier Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat eine Anhebung der Leichenhausgebühren von 60 € auf 100 €, ebenfalls zum 01.01.2015. Die höheren Gebühren als bei den kirchlichen Leichenhäusern liegen darin begründet, dass die Gemeinde beim Gebäudeunterhalt nicht auf ehrenamtlich tätige zurückgreifen kann.

Die Änderungssatzung wird separat bekannt gemacht.

9.    Gemeindeentwicklung;

-Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg  und Reichenkirchen  

a)    Ortsdurchfahrt Reichenkirchen
Die Abnahme der Baumaßnahme erfolgt am 10.12.2014

Die Unterbrechung des Gehweges vom Pfarrheim her kommend, gegenüber der Bäckerei, ist dadurch bedingt, dass dieser Abschnitt zur geplanten Maßnahme am Dorfplatz gehört. Bis zur Durchführung der Arbeiten am Dorfplatz werden provisorisch noch Gehwegplatten verlegt um den nicht ausgebauten Teil dieses Gehweges zu überbrücken.

Die Verwaltung wurde beauftragt zu überprüfen, ob der Verkehrsspiegel gegenüber der Zufahrt zum Anwesen Ascher aus Gründen der Verkehrssicherheit wieder aufgestellt werden muss.

b)    Gemeindezentrum Fraunberg
Die archäologischen Untersuchungen sind innerhalb des Baufeldes abgeschlossen. Weitere Funde sind nicht zu Tage getreten.

10.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Klimaschutzkonzept der Gemeinden Berglern, Fraunberg und Langenpreising und des Marktes Wartenberg
Auf Anfrage bestätigt Bürgermeister Wiesmaier, dass noch kein Klimaschutzmanager eingestellt wurde. Der Hauptgrund liegt darin, dass einerseits eine hohe Qualifikation erforderlich ist, aber andererseits aus tarifrechtlichen Gründen keine Stelle mit entsprechender Entlohnung geschaffen werden kann.

b)    Breitbandausbau
Die Markterkundung für den 2. Ausbauschritt, d. h. für die noch nicht ausreichend versorgten Gemeindeteile, läuft.

Bis Mitte Januar haben Anbieter die Möglichkeit bei der Gemeinde für den Ausbau ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde zu bewerben. Die Aussichten hierfür sind erfahrungsgemäß allerdings nahe Null.

Die Verwaltung geht davon aus, dass erst im nächsten Verfahrensschritt, in dem Angebote eingeholt werden, welche die finanzielle Beteiligung der Gemeinde beziffern, Angebote eingehen werden.
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