Ergebnisse aus der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunbergin der Wahlperiode 2014-2020 vom 28. 04. 2015

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.04.2015

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.08.2015 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratenen, Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Reichenkirchen
•    Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Fraunberg
•    Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau einer Bergehalle in Grafing
Der Gemeinderat konnte, wie vom Bauausschuss empfohlen, zu allen drei Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Beim Bauvorhaben in Reichenkirchen lag zwischenzeitlich die Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer über die Durchführung der privaten Erschließungsmaßnahmen und die Kostentragung der Maßnahmen (Kostenträger ist der Grundstückeigentümer) vor.
Beim Bauvorhaben in Fraunberg wurde der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes bezüglich der Erhöhung der Wandhöhe von 3,70 m um 20 cm auf 3,90 m zugestimmt.
Beim Bauvorhaben in Grafing wird in der gemeindlichen Stellungnahme auf die teilweise Lage des Bauvorhabens im Überschwemmungsgebiet hingewiesen. Hier wird das Landratsamt entscheiden ob und in welchem Umfang ein Flächenausgleich  vom Bauwerber geschaffen werden muss.

3.    Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 18.03.2015; Vorlage der Jahresrechnung und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2014; Erläuterungen zu den kosten rechnenden Einrichtungen

Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat, wie bereits am 18.03.2015 dem Finanzausschuss, die Jahresrechnung 2014
bestehend aus dem
weißen Teil:    
Jahresrechnung mit den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes

grünen Teil:   
Überschreitungen

blauen Teil:   
kalkulatorische Kosten Abwasserbeseitigung Fraunberg und  Wasserversorgung Maria Thalheim

roten Teil:       
finanzielle Verhältnisse Stand 09.03.2015 (Schuldenstand 31.12.2014)

gelben Teil:    
Kostenzusammenstellung für Gebäude- und Grundstücksunterhalt gemeindlicher Gebäude

vor.

Haushaltsüberschreitungen 2014
Alle Überschreitungen sind durch Mehreinnahmen, bzw. Minderausgaben gedeckt.

Verwaltungshaushalt
Überschreitungen                                                                                              528.382,96 €
davon Überschreitungen Zuführung zum Vermögenshaushalt                332.795,63 €
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                             44.252,91 €
effektive Haushaltsüberschreitungen im VerwHH somit                           151.334,42 €
                    =    2,92 % von den Ausgaben des Verwaltungshaushalt (Vorjahr 6,29 %)

Vermögenshaushalt
Überschreitungen Vermögenshaushalt                                                   1.939.280,43 €
davon Überschreitungen Zuführung an Rücklagen                               1.656.321,36 €
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                           40.030,02 €
effektive Haushaltsüberschreitungen im VermHH somit                         242.929,05 €
               =    6,06 % von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Vorjahr 5,50 %)

Die Verwaltung erläuterte dem Gemeinderat die wesentlichen Überschreitungen. Alle Überschreitungen waren stichpunktartig, nachvollziehbar begründet.

Kostenrechnende Einrichtungen
-Abwasserbeseitigung
In die Abwasserbeseitigung wurden 2014 139.100,68 € investiert. An Beiträgen wurden 140.253,59 € eingenommen. Die Verzinsung hat mit 44.106,27 € zu Buche geschlagen. Die Abschreibung hat sich aufgrund der Differenz zwischen Investitionen und Beitragseinnahmen von 27.031,20 € um 23,06 € (0,085 %) auf 27.008,14 € reduziert.

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 242.652,23 € und die Einnahmen 283.103,88 € betragen. Die sich daraus ergebende Überdeckung von 41.451,55 € (17,08 %) stellt keine übliche Schwankung dar und macht und würde eine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich machen. Im Hinblick auf die konkret anstehenden Investitionen sollte dieser Betrag, zusammen mit der bis 31.12.2013 angefallenen Überdeckung insgesamt 79.747,85 €, mit einem Anteil von 50.000 € als Sonderrücklage zurückgestellt werden.

Abgerechnet wurden rund 125.000 cbm Abwasser.

-Wasserversorgung
Im investiven Bereich schlagen die Ausgaben 2014 mit 5.768,61 € zu buche. An Beiträgen wurden 18.115,69 € eingenommen.
Die Abschreibung ist von 14.414,50 € um 246,58 auf 14.167,92 € gesunken. Die Verzinsung lag bei 22.444,15 € (2013: 21.346,49 €).

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 81.560,84 € und die Einnahmen (inkl. Überschuss von 2.863,70 € aus 2013) 80.877,37 € betragen. Die sich daraus ergebende Unterdeckung von 683,44 € (0,85 %) stellt eine übliche Schwankung dar. Eine Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren ist daher nicht erforderlich.

Jahresrechnung 2014
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
5.174.058,44 € bei einem Ansatz von 4.868.300,00 €.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt  1.203.395,63 € bei einem Ansatz von 870.600,00 €.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.006.020,17 € bei einem Ansatz von 3.545.900,00 €.

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 9.180.078,61 € bei einem Ansatz von 8.414.200,00 €.

Wie im Haushaltsplan vorgesehen, wurde ein Kredit über 800.000 € aufgenommen.

Der Schuldenstand der Gemeinde liegt zum 09.03.2015 bei 2.187.240,50 €, was bei 3.633 Einwohnern einer pro-Kopf-Verschuldung von 602,05 (Vorjahr 424,65 €) entspricht.

Die Zuführung an die Allgemeine Rücklage beträgt 1.697.021,36 € bei einem
Ansatz von 40.700,00 € (Mindestzuführung).

Wie vom Finanzausschuss empfohlen stimmte der Gemeinderat der Jahresrechnung, den Haushaltsüberschreitungen, den kalkulatorischen Kosten der kostenrechnenden Einrichtungen und den finanziellen Verhältnissen, wie vorgelegt und erläutert zu.
Ebenfalls der Empfehlung des Finanzausschusses folgend beschloss der Gemeinderat mit folgenden Ergänzungen einstimmig die Zustimmung:

•    Der Ansatz Gebäudeunterhalt im Haushalt 2016 sollte nicht auf dem Ansatz 2015, sondern auf den tatsächlichen Kosten 2015 aufbauen.
•    Für die anstehenden Investitionen bei der Abwasserbeseitigung sollte eine Sonderrücklage in Höhe von 50.000 € zum Ende des Haushaltsjahres 2015 gebildet werden.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zur Medienausstattung und zur Anschaffung eines Schranks für das Lehrerzimmer in der Schule in Reichenkirchen

Für die Medienausstattung der Schule Reichenkirchen sind je fünf Beamer, fünf Visualiser und fünf Laptos mit den dazugehörigen Verbindungskabeln und Zubehör beantragt.
Die Kosten hierfür belaufen sich brutto auf rund 11.250 €.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat beschlossen zunächst einen Laptop, drei Beamer und drei Visualiser mit den dazugehörigen Verbindungskabeln und Zubehör anzuschaffen. Die Kosten reduzieren sich damit auf rund 6.000 €, brutto.

Der Anschaffung des Schrankes für das Lehrerzimmer zum Preis von brutto 1.130 € wurde zugestimmt.

5.    Bebauungsplan im Norden von Riding; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur geänderten bzw. ergänzten Planfassung

Die geänderte bzw. ergänzte Planung trägt nun den Anregungen der Fachbehörden und den berechtigten Interessen des Bauwerbers Rechnung.
Die Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanes ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt. Der Bebauungsplan liegt ab 18.05.2015 zu jedermanns Einsicht aus.

6.    Änderung des Bebauungsplanes Fraunberg-Ost südlich der Bachhamer Straße; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen

Der Bebauungsplan hat das Verfahren der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchlaufen. Generelle Einwände wurden nicht vorgebracht.
In den Bebauungsplan wird aufgrund der Stellungnahmen der Fachbereiche des Landratsamtes Erding aufgenommen, dass
•    vor dem Einreichen des Bauantrags für ein Wohnhaus und eine Schreinerei die beiden Flurstücke auf denen diese Vorhaben geplant sind zu einem Flurstück zusammen gelegt werden,
•    mit dem Bauantrag für die Schreinerei geeignete Unterlagen zur Beurteilung der Immissionen durch die untere Immissionsschutzbehörde vorgelegt werden müssen und
•    durch das Erfordernis der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung der Schreinerei eine Baugenehmigung des Landratsamtes erforderlich ist; d. h. ein Bau im sog. „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ nicht möglich ist.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zu den Anträgen

•    auf Lockerung des Leinenzwangs für Hunde auf dem Marienweg und dem Panoramaweg und
•    auf Erlass einer Verordnung zum generellen Leinenzwang für sog. „große Hunde“ im Gemeindegebiet Fraunberg
Dem Gemeinderat lagen die beiden o. g. Anträge vor. Die Anträge wurden verlesen.
Der Antrag auf Lockerung des Leinenzwangs zielt auf Hunde ab die entsprechende Gehorsamsprüfungen abgelegt haben.

•    Lockerung des Leinenzwangs auf dem Marienweg und dem Panoramaweg
Seit 01.08.2014 gilt in der Gemeinde Fraunberg eine Satzung über das Verbot des Mitführens von Hunden bzw. den Leinenzwang für bestimmte öffentliche Einrichtungen.

Hunde jeder Größe und Rasse dürfen auf bzw. in folgenden öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Fraunberg weder ohne Leine (nicht angeleint) noch mit Leine (angeleint) mitgeführt werden:

Im Ortsteil Fraunberg
•    Spielplatz des Kinderhauses Fraunberg
•    Kinderhaus Fraunberg
•    Spielplatz an der Sifridusstraße
•    Spielplatz an der Straße Am Kindergarten

Im Ortsteil Maria Thalheim
•    Schule Maria Thalheim, inkl. Fußballplatz, Laufbahnen und Hartplatz
•    Spielplatz in der Sandfaltersiedlung
•    Spielplatz am Jakob-Zeilmeier-Weg
•    Badeweiher Maria Thalheim
•    gemeindlicher Friedhof in  Maria Thalheim

Im Ortsteil Reichenkirchen
•    Schule Reichenkirchen
•    Spielplatz an der Keltenstraße
•    Spielplatz an der Grafinger Straße

Im Ortsteil Grucking
•    Spielplatz an der Dorfstraße

Hunde jeder Größe und Rasse dürfen auf bzw. in folgenden öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Fraunberg nur mit Leine (angeleint) mitgeführt werden:
•    Sportgelände Fraunberg
•    Sportgelände Reichenkirchen
•    Panoramaweg
•    Marienweg

Die o. g. öffentlichen Einrichtungen sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Von § 1 dieser Verordnung sind ausgenommen:
a) Blindenhunde
b) Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der
Zollverwaltung, der Bundesbahn und der Bundeswehr im Einsatz
c) Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehene Prüfung bestanden haben und
als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den
Rettungsdienst eingesetzt sind sowie
d) Im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.

Eine Ausnahme für Hunde mit Gehorsamsprüfung ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Der Hintergrund des Erlasses dieser Satzung waren entsprechende Beschwerden von Bürgern, die über die Jahre hin immer massiver geworden sind und ein entsprechendes Handeln der Verantwortlichen erforderten.

Eine Lockerung des Leinenzwangs wäre bei Beschwerden über frei laufende Hunde  für die Verwaltung nicht praktikabel. Die Hunde haben kein allgemein bekanntes und für Passanten weithin sichtbares Zeichen, das zeigt, dass es sich bei dem frei laufenden Hund um einen solchen Hund handelt, für den der Leinenzwang nicht gilt.
Gerade auf den beiden viel frequentierten Wanderwegen würde durch die Lockerung des Leinenzwangs ein erhebliches Konfliktpotenzial geschaffen werden.

Bei allem Verständnis für verantwortungsbewusste Hundebesitzer und insbesondere für diejenigen, die Zeit, Geld und Mühe in die (Gehorsams)Schulung ihrer Hunde investiert haben sah der Gemeinderat keine Möglichkeit einer Lockerung des Leinenzwangs.

•    Erlass einer Verordnung zum generellen Leinenzwang für sog. „große Hunde“ in bewohnten Gebieten der Gemeinde Fraunberg
Grundsätzlich gibt es Regelungsmöglichkeiten der Gemeinde das freie Umherlaufen, sowie die Maulkorbpflicht von großen Hunden, sonstigen Hunden und auch Kampfhunden im Gemeindebereich durch eine entsprechende Verordnung und im Einzelfall betreffend.
Nach der bestehenden Rechtslage können die Gemeinden gem. Art. 18 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm  und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.

Die Beschränkung des Art. 18 Abs. 1 LStVG auf große Hunde und Kampfhunde trägt dem Umstand Rechnung, dass im Interesse einer tierschutzgerechten Haltung Anleinpflichten auf das notwendige Maß beschränkt werden müssen.

Aufgrund von Art. 18 Abs. 2 LStVG kann jedoch eine entsprechende Anordnung eines Maulkorbzwangs, aber auch die Anordnung einer Leinenpflicht für jeden Hund (also unabhängig von Rasse und Größe) zur Abwehr der in Art. 18 Abs. 1 LStVG genannten Gefahren im Einzelfall von der Gemeinde erlassen werden.
Allerdings erst dann, wenn es zu konkreten Vorfällen mit einem bestimmten Hund gekommen ist. In der Gemeinde Fraunberg bestehen solche Anordnungen aktuell für einige Hunde
Der Gemeinderat zeigte Verständnis für die Befürchtungen der Antragsteller wegen der Gefahr, die durch frei laufende Hunde bestehen kann.
Aber auch hier ist der Vollzug in der Praxis fast unmöglich. Zuerst müsste die Verwaltung einmal aufwändig ermitteln wer einen Hund mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm besitzt. Diese Angaben sind in der Hundekartei bisher nicht enthalten. Bei Unstimmigkeiten müsste die tatsächliche Größe rechtssicher ermittelt werden. Bei Verstößen muss ein frei laufender großer Hund dann auch eindeutig einem Besitzer zuzuordnen sein.

Der Gemeinderat sah hier keinen in der Praxis durchführbaren Vollzug einer entsprechenden Verordnung und lehnte den Antrag mehrheitlich ab.

8.    Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Die Planungen der Gemeinde Steinkirchen zur Flächennutzungsplanänderung und einer Satzung mit dem Ziel der Nachverdichtung berühren Belange der Gemeinde Fraunberg nicht. Der Gemeinderat hatte keine Einwände gegen die Planentwürfe.

9.    Gemeindezentrum Fraunberg; Sachstandsberichte, Aussprache und Beschlussfassung

Zur Zeit werden vorsorglich noch drei Grundwasserpumpen vorgehalten.
Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob Brunnen zur Wasserentnahme bestehen bleiben.

10.    Gemeindeentwicklung;

-Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen  
Es wurde auf die Feier zum 40jährigen Bestehen des Kinderhauses Fraunberg am 10.05. und die Segnung des Leichenhauses in Reichenkirchen am 17.05. hingewiesen.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Zuschuss an die SG Reichenkirchen
Bürgermeister Wiesmaier informierte den Gemeinderat, dass der SG Reichenkirchen, wie beantragt, ein Zuschuss von 300 € für einen sog. „Mid Court“ der Tennisjugend gewährt wurde.

b)    Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg
Auf Nachfrage informiert Bürgermeister Wiesmaier darüber, dass die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg im Finanzplan 2017 berücksichtigt ist.
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