Ergebnisse aus der 29. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 vom 15.12.2015
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2015
Die Niederschrift ist noch nicht angefertigt. Die Vorlage zur Genehmigung erfolgt in der Sitzung am 29.12.2015.2. Offene Ganztagsschule; Vorstellung des Konzepts der Grundschule Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung dazu
Zu diesem Tagesordnungspunkt war die Schulleiterin der Grundschule Fraunberg, Frau Gisela Leitsch, anwesend.Das Thema wurde in den letzten zwei Jahren intensiv bei der Initiative Anschwung für junge Familien sowie im Gemeinderat immer wieder beraten. Allerdings gibt es erst seit Mitte des Jahres 2015 einen Leitfaden der staatlichen Stellen an dem sich die Schulaufwandsträger orientieren können.
Voraussetzung für die staatliche Förderung bei der Einführung der OGTS ist ein schlüssiges Konzept der Schule, dass dann der Regierung von Oberbayern zur Zustimmung und zur Ermittlung des Raumbedarfs vorzulegen ist. Die Alternative einer Gebundenen Ganztagsschule kommt nicht in Frage, weil dies die Schüler, im Gegensatz zur OGTS, zur Teilnahme verpflichten würde und nur eine Klasse an einem Schulstandort eingerichtet werden könnte.
Im Kinderhaus wird derzeit eine Hortgruppe mit 17 Kindern betreut.
Frau Leitsch stellte mit einer Powerpoint-Präsentation das Konzept der Grundschule Fraunberg für die Offene Ganztagsschule (OGTS) vor.
Die Teilnahme an der OGTS ist freiwillig und, mit Ausnahme des Mittagessens und der Inanspruchnahme über 16.00 Uhr hinaus sowie am fünften Tag, für die Eltern kostenlos. Fördervoraussetzung ist, dass zwei Tage fest gebucht werden.
Im Rahmen einer Elternumfrage wird der Bedarf für die sog. „Kurzgruppe“ (bis 14.00 Uhr) bzw. „Langgruppe“ (bis 16.00 Uhr) ermittelt.
Frau Leitsch ist der Meinung, dass am Schulstandort Reichenkirchen und Maria Thalheim je eine betreuende Person für die Kurzgruppe ausreichen wird. Die Langgruppe wird nur in Maria Thalheim betreut. Hier wird die Betreuung durch zwei Personen erfolgen. In Maria Thalheim wird auch eine zusätzliche Person für das Mittagessen erforderlich.
Über die Personalkosten konnten noch keine Aussagen gemacht werden.
Soweit Lehrer in der Betreuung bei der OGTS eingesetzt werden, müssen diese, wie die anderen betreuenden Personen, durch die Gemeinde entschädigt werden. Die Betreuungsstunden im Rahmen der OGTS werden vom Staat nicht als Lehrerstunden anerkannt und daher auch nicht vergütet.
Die Betreuung in den Ferien ist im Konzept nicht berücksichtigt. Hier wird die Zusammenarbeit mit einem externen Träger erforderlich werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Konzept mit 17 : 0 Stimmen zu.
Bei der Ortsbesichtigung Anfang Dezember hat sich bestätigt, dass der beste Standort für die notwendige bauliche Erweiterung Richtung Osten in Höhe der Terrasse vor dem ersten der oberen Klassenzimmer ist.
Die Umnutzung anderer Räume macht keinen Sinn, weil auch dafür wieder Ersatz geschaffen werden müsste.
Architekt Pezold wurde bereits mit der Erarbeitung eines ersten Planentwurfs beauftragt.
Die Maßnahme wird voraussichtlich 500.000 € an Investitionen auslösen. Im Haushalt 2016 sind 300.000 € eingestellt.
Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme und dem genannten Kostenrahmen ebenfalls einstimmig zu.
3. Bauanträge und Bauvoranfragen
Der Bauantrag zur Umnutzung und zum Umbau einer Wohnung in eine Pension in Bachham wurde vom Bauausschuss vor beraten. Der nachgeforderte Stellplatznachweis lag vor. Laut Auskunft des Landratsamtes ist das Bauvorhaben im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Bachham bauplanungsrechtlich zulässig.Der Gemeinderat erteilte zu diesem Bauvorhaben, wie vom Bauausschuss empfohlen, mit 13 : 4 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.
4. Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Zu diesem Tagesordnungspunkt war die Kämmerin, Frau Irmgard Müller, anwesend.Bürgermeister Wiesmaier betonte, dass der Haushalt 2016 die gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre wider spiegelt und richtungsweisend für die nächsten zehn Jahre sein wird.
Es handelt sich um den ersten Haushalt der die 10 Mio.-€-Grenze überschreitet, wovon 46 % in Investitionen fließen. Die Schlüsselpositionen im Haushalt 2016 sind das Gemeindezentrum Fraunberg, der Ausbau der Grundschule Fraunberg zur Ganztagsschule, die Breitbanderschließung im gesamten Gemeindegebiet sowie die Co-Finanzierung bei der Dorferneuerung.
Die Frage aus den Reihen des Gemeinderates, ob der Haushalt auch Kosten für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen enthält konnte Bürgermeister Wiesmaier dahin gehend beantworten, dass dies indirekt durch die Kreisumlage der Fall ist. Der Gemeindehaushalt enthält keinen entsprechenden Ansatz.
Bürgermeister Wiesmaier erläuterte den Haushaltsplan mit den in der Finanzausschuss vom 17.11.2015 besprochenen Änderungen.
Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
der Zuschuss für die Schülerbeförderung
der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
die Kanalbenutzungsgebühren
die Konzessionsabgabe
die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
die Grundsteuern A und B
die Gewerbesteuer
der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
die Schlüsselzuweisungen
die Einkommenssteuerersatzleistungen
Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
die Personalkosten
die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
die Mittelschulverbundsumlage
die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
die Abwasserbeseitigung
die Wasserversorgung
die Kreisumlage
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten
( § 3 Nr. 1 KommHV)
2014 2015 2016
EUR EUR EUR
Einnahmen
Zuschuss zur Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG 310.454,91 550.000,-- 500.000,--
Straßenunterhaltungszuschüsse 159.840,-- 160.000,-- 160.000,--
Kanalbenutzungsgebühren 286.653,30 300.000,-- 300.000,--
Konzessionsabgabe der Elektrizitätsver-
sorgungsunternehmen 84.793,94 88.000,-- 88.000,--
Wassergebühren im Bereich der
Wasserversorgung Maria Thalheim 64.373,54 75.000,-- 75.000,--
Grundsteuer A 85.677,86 92.600,-- 91.000,--
Grundsteuer B 214.659,27 224.300,-- 233.800,--
Gewerbesteuer 969.329,10 900.000,-- 900.000,--
Einkommenssteuerbeteiligung 1.849.422,-- 1.808.000,-- 1.985.000,--
Schlüsselzuweisungen 514.512,-- 545.000,-- 514.000,--
Einkommenssteuerersatzleistungen 154.552,-- 153.100,-- 158.000,--
Ausgaben
Personalkosten 721.607,72 766.600,-- 801.300,--
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim,
einschl. Schülerbeförderung 137.913,19 129.900,-- 130.700,--
Mittelschulverbundsumlage 118.250,-- 118.000,-- 125.000,--
Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG 576.635,58 950.000,-- 900.000,--
Unterhalt von Straßen, Wegen und
Plätzen, einschl. Winterdienst 64.728,41 119.600,-- 101.600,--
Abwasserbeseitigung 286.653,30 280.000,-- 300.000,--
Wasserversorgung 81.040,28 83.100,-- 81.100,--
Kreisumlage 1.229.206,52 1.330.000,-- 1.480.000,--
Im Jahre 2016 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:
die Zuschüsse Ganztagesschule 100.000,--
die Zuschüsse Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte 150.000,--
die Zuschüsse Gemeindeentwicklung Reichenkirchen 100.000,--
die Veräußerung von Baugrundstücken
„Nördlich der St.-Florian-Straße“ 696.000,--
die Erschließungsbeiträge „Nördlich der St.-Florian-Straße“ 214.500,--
die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
Fraunberg-Helling 54.000,--
die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
Felben – Pesenlern 120.000,--
die Kanalanschlussbeiträge 50.000,--
die Kanalanschlussbeiträge „Nördlich der St.-Florian-Str.“ 109.300,--
die Zuschüsse für DSL 200.000,--
die Zuschüsse für den Neubau Bürgerhaus 126.000,--
die Grundveräußerungen 152.500,--
die Investitionspauschale für kommunale Baumaßnahmen
ohne Bezuschussung 126.500,--
Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:
den Erweiterungsbau für die Ganztagesschule 300.000,--
den Erwerb bebauter Grundstücke Ortsmitte Fraunberg 113.400,--
die Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte 300.000,--
die Gemeindeentwicklung Reichenkirchen 200.000,--
den Grunderwerb Baugebiet „Nördlich der St.-Florian-Str.“ 564.000,--
die Straßenbaumaßnahmen 157.300,--
die Erschließungskosten „Nördlich der St.-Florian-Straße“ 186.700,--
die Kanalbaumaßnahmen „Nördlich der St.-Florian-Straße“ 276.000,--
DSL 400.000,--
den Neubau Rathaus 870.000,--
den Neubau Bürgerhaus 630.000,--
den Grunderwerb 151.000,--
Für das Haushaltsjahr 2016 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 1.100.000,-- EUR erforderlich.
Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV)
2013 2014 2015
EUR EUR EUR
Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres 1.748.236,69 1.522.358,65 2.187.240,61
Kreditaufnahmen -,-- 800.000,-- -,--
Tilgung 225.878,04 135.118,04 156.318,04
Schuldenstand am 31.12. 1.522.358,65 2.187.240,61 2.030.922,57
Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.
Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren Errichtung eines Wasserhochbehälters für die Wasserversorgung Maria Thalheim, die Erweiterung der Grundschule in Reichenkirchen, der Neubau des Feuergerätehauses in Fraunberg, die Baulandbeschaffung, der Bau der Kinderkrippe und die energetische Optimierung der Schule Maria Thalheim.
Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in den folgenden 3 Jahren (§ 3 Nr. 2 KommHV)
2017 2018 2019
EUR EUR EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt 724.700,-- 732.700,-- 740.500,--
Mindestzuführung 157.500,-- 157.500,-- 157.500,--
Im Jahre 2014 betrug die Zuführung 1.203.044,76 EUR und war somit erheblich höher als die Mindestzuführung. Im Haushaltsjahr 2015 betrug die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt 830.100,-- EUR,
die Mindestzuführung 154.200,-- EUR, somit ebenfalls wieder eine höhere Zuführung.
Für das Haushaltsjahr 2016 deutet sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 807.700,-- EUR an. Diese liegt wie im Jahre 2015 wieder deutlich über der Mindestzuführung (157.500,-- EUR).
Auswirkung der Investitionsmaßnahmen auf die folgenden Jahre (§ 3 Nr. 3 KommHV)
finanzielle Auswirkungen
Baumaßnahme Schule Reichenkirchen 22.000,-- EUR
Förderung des Sports; Gesamtkonzept Neubau Feuerwehrhaus
Fraunberg
Bereich Sport -,-- EUR
Bereich Feuerwehr 10.000,-- EUR
Dorferneuerung Maria Thalheim -,-- EUR
Veräußerung von Grundstücken -,-- EUR
Straßenbau 10.000,-- EUR
Kanalisation -,-- EUR
Wasserversorgung Maria Thalheim -,-- EUR
(bei Kanalisation und Wasserversorgung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckend finanziert werden müssen)
Kinderkrippe 1.500,-- EUR
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV)
voraussichtlicher Stand am 31.12.2016 in EUR 684.400,-- EUR
voraussichtlicher Stand am 31.12.2017 in EUR 743.400,-- EUR
voraussichtlicher Stand am 31.12.2018 in EUR 803.300,-- EUR
Bei der Entwicklung der Rücklagen in den nächsten Jahren wird davon aus-gegangen, dass die Zuführung an Rücklagen zur Minderung von Kreditaufnahmen im nachfolgenden Rechnungsjahr, bis auf die Mindestrücklage des Durchschnittes der vorangegangenen drei Haushaltsjahre sofort wieder entnommen wird. Der Stand der Rücklagen erhöht sich somit um die Mindestrücklage und um die Zinsen für die festgelegte Rücklage.
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV)
Die Zahlungsbereitschaft der Kasse im Vorjahr war größtenteils gewährleistet. Kassenkredite mussten nur kurzzeitig, jedoch nicht in der im Haushaltsplan ausgewiesenen Höhe, in Anspruch genommen werden.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte der nachfolgenden Haushaltssatzung mit 17 : 0 Stimmen zu.
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.496.300 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.570.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt auf 1.100.000,-- EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 100.000,-- €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Fraunberg, den
Wiesmaier
1. Bürgermeister
Wie im Vorbericht erläutert, wird bei der Abwasserbeseitigung die Investition um 50.000 € verringert und die Abschreibung um denselben Betrag erhöht. Die Jahresrechnung 2015 wird entsprechend angepasst.
Die Haushaltssatzung wird nach der rechtsaufsichtlichen Genehmigung formell bekannt gemacht und zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt.
5. Bauleitplanung der Nachbargemeinden
Lagen nicht vor.6. Informationen zur sozialen Eigenheimförderung des Landkreises Erding (Wohnungsbaugesellschaft); Aussprache und Beschlussfassung zum Grunderwerb
Im Großraum München fehlen derzeit rund 25.000 Wohnungen. Aufgrund der Wohnraumknappheit werden die Mieten auch immer teurer. Aus diesem Grund hat der Kreistag die soziale Eigenheimförderung beschlossen und die Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft im Landkreis Erding mbH gegründet. Dieser Gesellschaft gehören neben dem Landkreis Erding auch 17 Gemeinden des Landkreises Erding an. Für evtl. entstehende Defizite bürgt der Landkreis.Vom Grundsatz her kauft die Wohnungsbaugesellschaft von den Gemeinden zu den dort geltenden Bedingungen Grundstücke an und vergibt diese in Erbpacht an Bürger, die sich das Bauen bzw. den Grundstückskauf auf dem freien Markt nicht leisten könnten. Die Erbpacht läuft mindestens zehn Jahre. Danach können die Erbbauberechtigten die Grundstücke erwerben, müssen dies aber nicht.
Der Gemeinderat beschloss ohne Gegenstimme der Wohnungsbaugesellschaft im neuen Baugebiet im Osten von Fraunberg zwei Grundstücke anzubieten.
7. Gemeindezentrum Fraunberg;
Sachstandberichte und evtl. Aussprachen und BeschlussfassungenBürgermeister Wiesmaier konnte über einen guten Baufortschritt berichten. Ausdrückliches Lob gilt den am Bau beteiligten Handwerkern.
Das Gemeindezentrum fand bei der Zukunftswerkstatt am 12.12.2015 großen Zuspruch.
Die Zufahrt über den Erlenweg zu den Parkplätzen im Nordwesten des Gemeindezentrums war Gegenstand einer Ortsbesichtigung. Da es sich um keine Ersterschließung handelt wird die Maßnahme voraussichtlich nicht über das Amt für ländliche Entwicklung gefördert. Dies wird in den nächsten Tagen abschließend geklärt.
8. Gemeindeentwicklung;
Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und ReichenkirchenHier gab es gegenüber der Sitzung vom 01.12.2015 keinen neuen Sachstand.
9. Verschiedene Anfragen und Informationen
a) Bäume entlang des Hohlweges von der ED 1 nach RidingDie Bäume wurden vom Förster angezeichnet. Im Januar findet mit dem Förster noch eine Begehung statt. Es ist davon auszugehen, dass die gekennzeichneten Bäume entfernt werden müssen.
b) Asyl
Die im Landkreis vereinbarte Quote liegt bei 1,5 % der Einwohner. Das wären zur Zeit 55 Personen. In Grucking sind aktuell 36 Flüchtlinge untergebracht. In einem privaten Anwesen in Bachham werden ab Januar 12 unbegleitete Jugendliche untergebracht. Diese werden von fachlich qualifiziertem Personal der Johanniter rund um die Uhr betreut.