1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 14.09.2010, 05.10.2010 und 27.10.2010

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 05.10.2010 wurde den Gemeinderäten in der Sitzung vom 27.10.2010 als Tischvorlage vorgelegt. Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung wurde mit der Einladung zur Sitzung zugestellt.

Gegen den Wortlaut der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 14.09. und 05.10.2010 wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

 

  1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltplan wurden den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt.

 

Im Nachgang zur Haushaltssatzung 2010 besteht die Notwendigkeit der Erarbeitung der Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 der Gemeinde Fraunberg.

 

Gründe hierfür sind im Wesentlichen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Ø  Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuerbeteiligung

Ø  Mehrausgaben bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt

 

Vermögenshaushalt

 

Ø  Mindereinnahmen bei den Kanalanschlussbeiträgen (Zisternen, Kanalhausanschlüsse) Baugebiet St.-Florian-Str./Bachhamer Feld und beim Zuschuss für DSL.

Ø  Mehreinnahmen bei der Baulandveräußerung und den Erschließungsbeiträgen St.-Florian-Str./Bachhamer Feld, bei der Grundveräußerung und den Erschließungsbeiträgen für das Mischgebiet in Tittenkofen, bei der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und der Zuführung vom Verwaltungshaushalt.

Ø  Minderausgaben für die Sanierung von Brücken und beim DSL.

Ø  Mehrausgaben beim Grunderwerb Ortsmitte Fraunberg, beim Grunderwerb  für das Mischgebiet Tittenkofen, beim Straßenbau Großhündlbach-Rappoltskirchen, bei der Beschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof und beim Bau der Kinderkrippe/Umbau Kindergarten.

 

Die Veränderungen gegenüber dem Haushalt 2010 erfordern somit einen Nachtragshaushalt der die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt um 100.000,-- EUR erhöht und damit auf  3.823.800,-- EUR und im

Vermögenshaushalt um 554.000,-- EUR erhöht und damit auf  2.987.400,-- EUR

neu festgesetzt.

Der Gemeinderat stimmte dem Nachtragshaushalt zu. Die Satzung wird aus formellen Gründen nach der Genehmigung durch das Landratsamt separat veröffentlicht.

 

  1. Vorlage des Prüfberichts über die die örtliche Rechnungsprüfung für das

           Haushaltsjahr 2009

Die Jahresrechnung 2009 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19.10.2010 geprüft. Der Prüfbericht wurde dem Gemeinderat vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert. Der Prüfbericht schließt mit der Bemerkung, dass es keine Beanstandungen gibt.

 

Der Gemeinderat konnte daher die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen feststellen:

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt:                             3.990.511,30 €

Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt:                               4.627.277,82 €

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:                                      8.617.789,12 €

 

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt:                               3.990.511,30 €

Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt:                                 4.627.277,82 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:                                        8.617.789,12 €

 

In den Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind 933.134,52 € Zuführung an den Vermögenshaushalt enthalten.

 

  1. Bauleitplanung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die förmliche Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  für

-       den qualifizierten Bebauungsplan für den westlichen Teil des Ortsteils Bachham („Bachham-West“)

-       den qualifizierten Bebauungsplan „Am Berg“ in Maria Thalheim

-       den einfachen Bebauungsplan für den östlichen Teil des Ortsteils Helling

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Tittenkofen

Die qualifizierten Bebauungspläne für

-       den westlichen Teil des Ortsteils Bachham („Bachham-West“)

und

-       den qualifizierten Bebauungsplan „Am Berg“ in Maria Thalheim

sowie

-       der einfachen Bebauungsplan für den östlichen Teil des Ortsteils Helling

wurden, wie vom Gemeinderat beschlossen entsprechend den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im ersten Verfahrensschritt geändert bzw. ergänzt.

 

Der Gemeinderat billigte 

die qualifizierten Bebauungspläne für

-       den westlichen Teil des Ortsteils Bachham („Bachham-West“)

und

-       den qualifizierten Bebauungsplan „Am Berg“ in Maria Thalheim

sowie

-       der einfachen Bebauungsplan für den östlichen Teil des Ortsteils Helling

und die dazugehörigen Erläuterungsberichte in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 15.11.2010 und beschloss die Bürger und Träger öffentlicher Belange im nächsten Verfahrensschritt formell zu beteiligen.

 

Dem Gemeinderat lag die Planung zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Tittenkofen in der Planfassung vom 15.11.2010 und der dazugehörige Erläuterungsbericht von Architekt Pezold, Wartenberg, vor.

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan in der Planfassung  

                  vom 15.11.2010 und den dazugehörigen Erläuterungsbericht und beschloss die Bürger und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Verfahrensbeteiligung zu beteiligen

 

 

  1. Energienutzungsplan; erste Aussprache zu einer Energieplanung im Zusammenhang mit Klimaschutz und Wertschöpfung in der Gemeinde Fraunberg

Der Schutz des Klimas und die Sicherung der Energieversorgung gehören zu den zentralen Aufgaben des 21. Jahrhunderts und sind zu einem wichtigen Thema in der Öffentlichkeit geworden. Sie sind nicht mehr nur Angelegenheit von Bundes- und Landespolitik und den Energieversorgern. Vielmehr gewinnen die Aufgaben zum Klimaschutz und der Kohlendioxideinsparung auf für die Kommunen immer mehr an Bedeutung.

Dabei heißt die dominierende Strategie im Klimaschutz: Reduzierung der Emissionen aus Treibhausgasen durch Einsparung fossiler Brennstoffe. Auch mit Energie aus nachwachsenden Rohstoffen wird sowohl dem Klimaschutz als auch der Energiesicherung Rechnung getragen. Der Ausbau der Bioenergie ist ohne den ländlichen Raum nicht denkbar und bietet gerade hier volkswirtschaftliche Chancen.

 

Es gilt jetzt funktionierende regionale Netzwerke aufzubauen, die alle Schritte von der Bereitstellung des Rohstoffes und dessen Veredelung bis hin zur Energieerzeugung und –nutzung vor Ort verknüpfen. So entstehen neue regionale Wertschöpfungsketten und das bedeutet auch den Verbleib von Wirtschafts- und Kaufkraft, also insgesamt mehr Wertschöpfung in der Region.

 

Zur Schaffung dieser regionalen Netzwerke müssen die Akteure in der Region mobilisiert werden. Nur wenn alle gesellschaftlichen Akteure gemeinsam zusammenarbeiten und handeln können geeignete Maßnahmen zu Klimaschutz gefunden und wirksam umgesetzt werden.

 

Erster Schritt muss hier die Erstellung eines Energienutzungsplanes (ENP) sein.

Dieser gliedert sich in die Hauptphasen

  • Bestands- und Potenzialanalyse
  • Konzeptentwicklung
  • Umsetzung

 

Im Rahmen der Konzeptentwicklung bestehen folgende drei Haupthandlungsfelder

  • Energieeinsparung
  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Einsatz erneuerbarer Energien

 

Nähere Ausführungen zum Energienutzungsplan können der Anlage 1 zu dieser Niederschrift entnommen werden.

Der Gemeinderat beschloss einen Energienutzungsplan aufzustellen.

 

  1. Zuschussantrag der Schützen Reichenkirchen und der Freiwilligen Feuerwehr Reichenkirchen zur Anschaffung von Ausleihgeschirr

Die Schützen Reichenkirchen und die FFw Reichenkirchen haben das Ausleihgeschirr von der Gemeinde übernommen. Durch Beschädigungen und Abhandenkommen von Geschirrteilen ist dies dezimiert. Außerdem mussten Ergänzungen mit anderem Geschirr vorgenommen werden, weil Original-Ersatz nicht mehr erhältlich ist.

Die Kosten für  die Neuanschaffung belaufen sich auf rund 1.500 €.

 

Der Gemeinderat beschloss für die Neuanschaffung nach Rechnungslegung einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € (2/3 der Anschaffungskosten) zu gewähren.

  1. Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtungen in Harham und Rappoltskirchen

Die Kirchenverwaltung Rappoltskirchen hat den Antrag auf eine Straßenlampe zum Ausleuchten des Weges zum Friedhof gestellt. Die Lampe ist auch aus Sicht der Verwaltung aus Gründen der Sicherheit unbedingt notwendig. Das Kostenangebot der e.on liegt bei 2.705 €.

 

Auch in Harham ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um eine Straßenbeleuchtung erforderlich. Die Überlandwerke bieten diese Erweiterung im Rahmen der Verkabelungsarbeiten in Harham für ca. 2.000 € an.

 

Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Straßenbeleuchtungen in                   Rappoltskirchen und Harham zu den genannten Kosten zu.

 

  1. Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den   Projektgruppen zu eingegangener Anträgen und Empfehlungen dazu

a) Lesepaten

Die Lesepaten waren erstmals am 29.11.2010 im Einsatz. Von Kindern und Eltern kamen durchwegs positive Rückmeldungen.

 

b) Termin am 01.12. im Amt für ländliche Entwicklung

Es wurde auf den Termin am 01.12. am Amt für ländliche Entwicklung hingewiesen. Hier findet ein „runder Tisch“ statt, bei dem besprochen wird, was 2011 ansteht  - Vitalisierung „Hofmark“ (Ortsmitte) Fraunberg – Ortsmitte Reichenkirchen – Parkplätze Lohkirchner Straße.

Auch soll geklärt werden welche Fördermittel für dieses Maßnahmen voraussichtlich zur Verfügung stehen.

 

c) Weihnachtsmarkt

Der Weihnachtsmarkt am vergangenen Wochenende war ein voller
Erfolg. Besonderer Dank gilt hier der Organisatorin Anni Gfirtner, den Helfern beim Auf- und Abbau (Anni Gfirtner, Patricia Hess, Martin Haindl, Heinrich Haider, Raphael Hackl, Franz Karbaumer) und den Nachbarn.

 

  1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:

·         Tektur zum Neubau eines Legehennenstalles in Kleinhündlbach

·         Abbruch eines Wohnhauses und eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Pillkofen

·         Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude in Pillkofen

·         Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Hinterbaumberg

 

Der Gemeinderat fasste, wie vom Bauausschuss empfohlen, folgende Beschlüsse:

 

Der Verwaltung wurde am Sitzungstag ein geänderter Plan vorgelegt. Neu enthalten war darin  auch eine 89 m lange und zwischen 1,0 m und 1,65 m hohe Betonmauer an der Südwestgrenze des Grundstückes. Ob diese Mauer bauplanungsrechtlich zulässig ist konnte in der kürze der Zeit nicht mehr geklärt werden. Der Bauausschuss war auch der Meinung, dass diese Mauer einen extrem negativen Eingriff in das Landschaftsbild darstellt.

Der Gemeinderat folgte mit 17 : 0 Stimmen der Empfehlung des Bauausschusses und stellte die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen bis zur Sitzung am 14.12.2010 zurück. Die Verwaltung wurde beauftragt bis dahin alle offenen Fragen mit dem Landratsamt zu klären.

 

Zum Abbruch eines Wohnhauses und eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Pillkofen und Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude in Pillkofen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Gemeinderat erteilt zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Hinterbaumberg das gemeindliche Einvernehmen.

Vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage muss der Bauherr allerdings eine Sondervereinbarung wegen der Kostenübernahme des Wasseranschlusses und die Absicherung des Grundstückes gegen Hang- und Oberflächenwasser auf eigene Kosten unterschreiben. Außerdem muss er schriftlich anerkennen, dass die vorbeiführende Straße jetzt und in Zukunft im Ausbauzustand eines Feldweges bleibt und er den entsprechenden Unterhalt selbst vorzunehmen hat und dass die Gemeinde auf dieser Straße keinen Winterdienst leistet.

 

  1. Verschiedene Anfragen und Informationen

Veranstaltung Zivilcourage

Der Jugendausschuss konnte berichten, dass an der Auftaktveranstaltung „Zivilcourage“ 29 Jugendliche teilgenommen haben. Die Veranstaltung wurde positiv aufgenommen.

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