Ergebnisse aus der 55. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 24.07.2017


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 11.07.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.07.2017 wurde den Gemeinderaten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Informationen aus der TG-Sitzung vom 18.07.2017 (Ortsmitte Fraunberg) und sich daraus ergebende Beschlüsse

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Hampel und Herr Huber vom Amt für ländliche Entwicklung sowie Architekt Oberpriller anwesend.
Die Teilnehmergemeinschaft hat der aktuellen Planung, die dem Gemeinderat von Architekt Oberpriller vorgestellt wurde, bereits grundsätzlich zugestimmt.

Das Straßenbauamt stimmt der Tieferlegung der Fahrbahn nicht zu, daher müssen die Betonplatten beim Rathausvorplatz dem vorhandenen Straßenniveau angepasst werden.

Auf dem Rathausvorplatz werden noch Fahnenmasten und eine Infotafel aufgestellt. Der Verteilerkasten der Telekom wird mit geeigneten Materialien eingehaust. Auf dem Rathausvorplatz werden auch Fahrradständer installiert.

Der Maibaumstandort wird geringfügig so versetzt, dass in Zukunft das Aufstellen und Umlegen des Maibaums nicht mehr von der Staatsstraße her erfolgen muss, sondern von der Strogenstraße her erfolgen kann. Der neue Standort ist mit den Vereinen abgestimmt.

Der Gehweg erhält ein sog. „Kasseler Bord“. Die Stelle auf der in Fahrtrichtung Reichenkirchen zukünftig die Busse auf der Fahrbahn der Staatsstraße halten, wird geringfügig nach Westen verschoben, sodass sich die Aufstellfläche für die Fahrgäste nicht mehr unmittelbar vor dem Wohnhaus Erdinger Straße 14 befindet.
Ein (neues) Buswartehaus wird nur in Fahrtrichtung Reichenkirchen erstellt.

Die Gestaltung des Pflanzbeetes oberhalb der Kirche und beim Kriegerdenkmal wird mit dem Gartenbauverein und dem Kreisfachberater abgestimmt. Dasselbe gilt für die Bepflanzung der Böschung zwischen Gemeindezentrum und Friedhofsmauer.

Die Co-Finanzierung der Maßnahmen durch das Amt für ländliche Entwicklung mit einem Anteil von 50 % ist gesichert.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung und der 50%igen Co-Finanzierung einstimmig zu.

3. Bauanträge und Bauvoranfragen

• Tittenkofen, Südstraße; Bauvoranfrage zum Einbau von zwei zusätzlichen Wohneinheiten

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, mit 17 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

• Tittenkofen, An der Erdinger Str. 17; Neubau von zwei Gewerbehallen und ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung
Der Gemeinderat nahm von der Planung Kenntnis. Das Bauvorhaben entspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan und wird daher im sog. „Genehmigungsfrei-stellungsverfahren“ realisiert. Ein Beschluss war somit nicht erforderlich.

4. Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 18.07.2017; Vorlage der Jahresrechnung und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2016; Erläuterungen zu den kosten rechnenden Einrichtungen

Am 18.07.2017 fand die Finanzausschusssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt statt.

Die Jahresrechnung liegt dem Gemeinderat vor. Hermann Hofer, stellvertretender Kämmerer, erläutert die Jahresrechnung 2016.

Dem Antrag 2017 bei der Abwasserbeseitigung eine Sonderabschreibung in Höhe von 80.000 € einzustellen wurde einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und
stimmte der Jahresrechnung, den Haushaltsüberschreitungen, den kalkulatorischen Kosten der kostenrechnenden Einrichtungen und den finanziellen Verhältnissen mit den besprochenen bzw. beschlossenen Korrekturen einstimmig zu.

5. Referat zur Erarbeitung einer Gefahren- und Risikokarte Starkregenereignisse; Aussprache und Beschlussfassung

Hierzu war Ing. Peter Helmprecht aus Erding anwesend um über dieses Thema zu referieren.
Ing. Helmprecht stellte anhand einer Powerpointpräsentation sein Büro und das mit ihm zusammenarbeitende Büro Specter vor und stellte mit dieser Präsentation anschaulich dar, wie katastrophal sich Starkregenereignisse auf Infrastruktur und bebaute Bereiche auswirken können.

Das Konzept baut auf den drei Säulen

erkennen - warnen - schützen

auf.

Ein zu erstellendes Konzept kann dazu führen, dass Grundstücke, die baurechtlich bebaubar wären, nicht bebaut werden können, weil diese bei Starkregenereignissen im Gefährdungsbereich liegen oder eine Bebauung andere, bereits bebaute, Grundstücke gefährden würde.
Das Konzept wird mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Die Gemeinde sollte mit den zuständigen Stellen Kontakt wegen einer evtl. Förderung im Rahmen einer Projektstudie aufnehmen.

Die Kosten eines Konzeptes für die Gemeinde Fraunberg schätzt Ing. Helmprecht auf rund 10.000 €, brutto.

Der Gemeinderat beschloss das Konzept, vorbehaltlich der staatlichen Förderung, in Auftrag zu geben.

6. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 15. Flächennutzungsplan-änderung (im Norden von Vorderbaumberg) und für den daraus zu entwickelnden Bebauungsplan; erster Verfahrensschritt

Dem Gemeinderat lag der Planentwurf des Architekten Pezold, Wartenberg, für die 15.Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Norden von Vorderbaumberg in der Planfassung vom 06.07.2017 vor.

Die Planung wurde dem Gemeinderat erläutert.

Der Gemeinderat billigte die Planung für die 15. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 06.07.2017 sowie die dazugehörige Begründung und beschloss die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

7. Aussprache und Beschlussfassung zur 16. Flächennutzungsplan-änderung im Süden von Bergham und des daraus zu entwickelnden Bebauungsplanes

Im Süden von Bergham möchte ein in der Gemeinde ansässiger Zimmereibetrieb seinen Betrieb und ein Betriebsleiterwohnhaus errichten. Der geplante Standort wird dem Gemeinderat anhand eines Lageplanes vorgestellt.
Damit das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, muss die Gemeinde den Flächennutzungsplan entsprechend ändern (ergänzen) und einen Bebauungsplan aufstellen. Lt. Auskunft des Landratsamtes ist dazu die Ausweisung eines Mischgebietes notwendig. Im Rahmen der Bauleitplanung muss auch auf die Oberflächenwassersituation eingegangen werden. Hier werden Retentionsräume zu schaffen sein.

Der Gemeinderat beschloss den Flächennutzungsplan entsprechend zu ergänzen und parallel dazu einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Kosten der Bauleitplanverfahren muss der Bauherr übernehmen.

8. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Außenbereichssatzung Edersberg

Der Gemeinderat billigte die Außenbereichssatzung Edersberg in der Planfassung vom 18.12.2015 und die dazugehörige Begründung des Architekten Pezold, Wartenberg, und beschloss die Bürger, Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

9. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Es lagen keine Bauleitplanungen von Nachbargemeinden vor.

10. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen

Hierzu wurde auf Tagesordnungspunkt 2. verwiesen. Es gibt derzeit keine weiteren Sachstandsberichte zu Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen.

11. Verschiedene Anfragen und Informationen

Friedhof Maria Thalheim
Ortsbesichtigung wegen einer Urnenwand auf dem Friedhof in Maria Thalheim
Der Termin zur Ortsbesichtigung soll im September stattfinden. Hier sollen vor Ort mögliche Standorte und die Gestaltung erörtert werden. Es erfolgt eine gesonderte Einladung.

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