Ergebnisse aus der 61. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 12.12.2017
1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 28.11.2017
Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.
2. Bauanträge und Bauvoranfragen
Lagen nicht vor.
3. Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Bürgermeister Wiesmaier und Kämmerer Stefan Haberl erläuterten den Haushalt 2018.
Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
der Zuschuss für die Schülerbeförderung
der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer.
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
die Kanalbenutzungsgebühren
die Konzessionsabgabe
die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
die Grundsteuern A und B
die Gewerbesteuer
der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
die Schlüsselzuweisungen
die Einkommenssteuerersatzleistungen
Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
die Personalkosten
die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
die Mittelschulverbundsumlage
die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
die Abwasserbeseitigung
die Wasserversorgung
die Kreisumlage
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten ( § 3 Nr. 1 KommHV)
Einnahmen | 2016 | 2017 | 2018 |
Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG |
460.274,80 € | 500.000,00 € | 500.000,00 € |
Straßenunterhaltungszuschüsse | 167.700,00 € | 167.700,00 € | 181.000,00 € |
Kanalbenutzungsgebühren | 327.183,17 € | 300.000,00 € | 300.000,00 € |
Konzessionsabgabe der Elektrizitätsversorgungsunternehmen |
82.284,92 € | 88.000,00 € | 88.000,00 € |
Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim |
78.962,78 € | 75.000,00 € | 90.000,00 € |
Grundsteuer A | 92.051,28 € | 92.000,00 € | 90.000,00 € |
Grundsteuer B | 237.510,26 € | 237.300,00 € | 251.000,00 € |
Gewerbesteuer | 950.575,63 € | 931.000,00 € | 1.100.000,00 € |
Einkommenssteuerbeteiligung | 2.019.548,00 € | 1.960.000,00 € | 2.019.000,00 € |
Schlüsselzuweisungen | 534.936,00 € | 540.000,00 € | 534.000,00 € |
Einkommenssteuerersatzleistungen | 162.711,00 € | 158.000,00 € | 162.000,00 € |
Ausgaben | 2016 | 2017 | 2018 |
Personalkosten | 812.900,31 € | 978.600,00 € | 974.000,00 € |
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschl. Schülerbeförderung |
139.600,83 € | 149.900,00 € | 154.900,00 € |
Mittelschulverbundsumlage | 124.700,00 € | 137.600,00 € | 133.300,00 € |
Betriebskostenförderung nach dem |
857.640,44 € | 900.000,00 € | 900.000,00 € |
Unterhalt von Straßen, Wegen |
69.825,40 € | 121.600,00 € | 110.000,00 € |
Abwasserbeseitigung | 277.875,96 € | 300.000,00 € | 300.000,00 € |
Wasserversorgung | 90.399,87 € | 80.200,00 € | 79.300,00 € |
Kreisumlage | 1.450.248,23 € | 1.490.000,00 € | 1.634.000,00 € |
Im Jahr 2018 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:
Zuschüsse: | |
Feuerwehrauto FFW Fraunberg | 100.000,00 € |
Offene Ganztagesschule | 296.000,00 € |
Breitbandausbau Stufe 3 | 896.000,00 € |
Bürgerhaus | 60.000,00 € |
Kommunale Baumaßnahmen | 139.000,00 € |
Beiträge | |
Veräußerung Grundstücke Reichenkirchen inkl. Ablösungbeträge |
650.000,00 € |
Kanalanschlussbeiträge | 50.000,00 € |
Summe: | 2.191.000,00 € |
Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:
Feuerwehrauto FFW Fraunberg | 360.000,00 € |
Offene Ganztagesschule | 130.000,00 € |
Fraunberg Ortsmitte (Co-Finanzierung) | 330.000,00 € |
Straße Vorderbaumberg ED 1 | 200.000,00 € |
Straße Lohkirchen bis Kirche und Huber | 100.000,00 € |
Breitbandausbau Stufe 3 | 1.120.000,00 € |
Summe: | 2.240.000,00 € |
Für das Haushaltsjahr 2018 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen erforderlich.
Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV) |
2015 | 2016 | 2017 |
Schuldenstand am 31.12. der Vorjahre | 2.187.240,61 € | 2.030.922,57 € | 2.937.104,53 € |
Kreditaufnahmen | 0,00 € | 1.100.000,00 € | 500.000,00 € |
Tilgung | 156.318,04 € | 193.818,,04 € | 207.300,00 € |
Schuldenstand am 31.12. | 2.030.922,57 € | 2.937.104,53 € | 3.229.804,53 € |
Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.
Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren Errichtung eines Wasserhochbehälters für die Wasserversorgung Maria Thalheim, die Erweiterung der Grundschule in Reichenkirchen, der Neubau des Feuergerätehauses in Fraunberg, die Baulandbeschaffung, der Bau der Kinderkrippe, die energetische Optimierung der Schule Maria Thalheim und der Bau des Gemeindezentrums Fraunberg.
Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in den folgenden 3 Jahren (§ 3 Nr. 2 KommHV)
2019 | 2020 | 2021 | |
Zuführung zum Vermögenshaushalt | 644.000,00 € | 644.000,00 € | 651.500,00 € |
Mindestzuführung | 229.000,00 | 229.000,00 | 193.000,00 € |
Im Jahre 2016 betrug die Zuführung 955.200,26 € und war somit erheblich höher als die Mindestzuführung.
Im Haushaltsjahr 2017 beträgt die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt
615.600,00 €, bei einer Mindestzuführung von 207.300,00 € ergibt sich ebenfalls wieder eine höhere Zuführung als geplant.
Für das Haushaltsjahr 2018 deutet sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 644.000,00 € an. Diese liegt wie im Jahre 2017 wieder deutlich über der Mindestzuführung von 229.000,00 €.
Auswirkung der Investitionsmaßnahmen auf die folgenden Jahre (§ 3 Nr. 3 KommHV)
Maßnahme | Finanzielle Auswirkung |
Gemeindezentrum Fraunberg | 21.400,00 € |
Baumaßnahme Schule Reichenkirchen | 22.000,00 € |
Förderung des Sport; Gesamtkonzept FFW-Haus Fraunberg Bereich Sport Bereich Feuerwehr |
0,00 € 10.000,00 € |
Dorferneuerung Maria Thalheim | 0,00 € |
Veräußerung von Grundstücken | 0,00 € |
Straßenbau | 10.000,00 € |
Kanalisation | 0,00 € |
Wasserversorgung Maria Thalheim (bei Kanalisation und Wasserversorgung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckend finanziert werden müssen) |
0,00 € |
Kinderkrippe | 1.500,00 € |
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV)
voraussichtlicher Stand am 31.12.2018 306.000,00 €
voraussichtlicher Stand am 31.12.2019 361.100,00 €
voraussichtlicher Stand am 31.12.2020 416.200,00 €
Bei der Entwicklung der Rücklagen in den nächsten Jahren wird davon ausgegangen, dass die Zuführung an Rücklagen zur Minderung von Kreditaufnahmen im nachfolgenden Rechnungsjahr, bis auf die Mindestrücklage des Durchschnittes der vorangegangenen drei Haushaltsjahre sofort wieder entnommen wird. Der Stand der Rücklagen erhöht sich somit um die Mindestrücklage und um die Zinsen für die festgelegte Rücklage.
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV)
Die Zahlungsbereitschaft der Kasse im Vorjahr war größtenteils gewährleistet. Kassenkredite mussten nur kurzzeitig, jedoch nicht in der im Haushaltsplan ausgewiesenen Höhe, in Anspruch genommen werden.
Die Kreisumlage beträgt rund 184.000 € mehr als 2017. Diese Mehrbelastung wurde in den Kreisgremien kontrovers diskutiert. Letztendlich kommen die Einnahmen des Landkreises aus der Kreisumlage aber auch den Bürgern der Gemeinden durch Investitionen in die Einrichtungen des Landkreises (z. B. weiterführende Schulen, Kreisstraßen, Geh- und Radwege entlang von Kreisstraßen usw.) zu Gute.
Die für den Straßenbau vorgesehenen Investitionen sind mit 300.000 € nicht unerheblich.
Der Stellenplan sieht keine weitere Stelle in der Verwaltung vor. Eine dringend erforderliche Ausweitung der Personaldecke darf aber aufgrund der ständig ansteigenden Anforderungen und Mehrung von Aufgaben in der Verwaltung nicht aus den Augen verloren werden.
Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Diskussion mit 17 : 0 Stimmen die nachfolgende Haushaltssatzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.882.700 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.163.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer
350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 100.000,-- €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
4. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Im Süden von Bergham“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürger – erster Verfahrensschritt
Der Gemeinderat fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die Bekanntmachung ist separat in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.
5. Bebauungsplan „Im Süden von Bergham“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürger – erster Verfahrensschritt
Der Gemeinderat fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die Bekanntmachung ist separat in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.
6. Bauleitplanung der Nachbargemeinden
Hier lag der Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Dorfener Straße und westlich der B 388, sog. „Poststadl“ der Stadt Erding vor. Das Gelände ist rund 5,3 ha groß. Planungsziel ist es, den Bedarf nach Wohnbauflächen Rechnung zu tragen.
Der Gemeinderat brachte keine Bedenken und Anregungen vor. Die Stadt Erding ist entsprechend zu informieren.
7. Kostenbeteiligung der Gemeinde Fraunberg an der Neugestaltung der Dorfmitte Fraunberg (3. Bauabschnitt der Dorferneuerung); Genehmigung der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Fraunberg
Für die Umgestaltung der Ortsmitte Fraunberg inkl. der Staatsstraße im Bereich Kirche/Gemeindezentrum sind die Kosten auf rund 660.000 € berechnet. Der Eigenanteil der Gemeinde (Co-Finanzierung) beträgt 50 %, also rund 330.000 €. Die zweite Hälfte trägt über das Amt für ländliche Entwicklung die Teilnehmergemeinschaft Fraunberg II, sprich: der Freistaat Bayern.
Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung mit 17 : 0 Stimmen zu.
8. Gemeindeentwicklung;
Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Hier gab es nichts neues zu berichten.
9. Verschiedene Anfragen und Informationen
Einrichtung eines Waldspielplatzes auf dem Gelände des sog. „Flurbereinigungsspielplatzes“ nördlich von Fraunberg
Die Berichterstattung über diesen Punkt der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2017 hat bei der Bevölkerung und einigen Vereinen für Irritationen und/oder Missverständnissen geführt.
Es wird ausdrücklich betont, dass diese Maßnahme eine Ergänzung der Möglichkeiten auf diesem Gelände sein soll und nicht die zukünftige ausschließliche Nutzung. Deutlicher gesagt: Durch die Einrichtung eines Waldspielplatzes soll keiner der bisherigen Nutzer des Geländes in seinen Aktivitäten eingeschränkt werden. Es besteht schon gar nicht die Gefahr, dass die bisherigen Aktivitäten nicht mehr ausgeübt werden können.