Ergebnisse aus der 63. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 09.01.2018

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 27.12.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 27.12.2017 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zu dieser Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Die vorliegenden Bauanträge und Bauvoranfragen wurden vom Bauausschuss vorberaten. Aufgrund der Empfehlungen des Bauausschusses fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

• Riding, Wartenberger Str. 2; Geländeangeleichung im nord-westlichen Grundstückteil
Der Bauantrag wurde zurück gestellt bis eine Grenzfeststellung und danach eine Ortsbesichtigung mit Bauausschuss und Landratsamt Erding erfolgt ist.

• Riding, Pesenlerner Str. 3; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Vor der Weiterleitung des Bauantrags an das Landratsamt muss der Bauherr noch eine Erklärung zur Duldung evtl. vorhandener Leitungen abgeben (dauerhafte Nutzung und Zugänglichkeit für die Gemeinde). Außerdem muss der Planer noch eine Bestätigung darüber vorlegen, dass das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser von Dächern und befestigten Flächen in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung aufgefangen und von dort dosiert an den Vorfluter abgegeben wird.

• Unterbierbach 6 a; eingeschossiger Anbau an das bestehende Wohnhaus
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

• Riding, Fl.-Nr. 331, Gemarkung Fraunberg; Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung Stellplätzen und Doppelgarage
Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Ein Privilegierungstatbestand im Sinne des Baugesetzbuches liegt nicht vor. Der Gemeinderat musste das gemeindliche Einvernehmen daher versagen.
Allerdings hat der Gemeinderat auch beschlossen, dass das Landratsamt überprüfen soll, ob die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen kann, um das Vorhaben der Genehmigungsfähigkeit zuzuführen.

• Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Strogenstraße
Das Vorhaben liegt im
-bauplanungsrechtlichen Außenbereich (ein Privilegierungstatbestand im Sinne des Baugesetzbuches liegt nicht vor) und
-im Bereich eines europäischen Schutzgebietes (FloraFaunaHabitat -FFH-), wobei die Verträglichkeit des Vorhabens evtl. durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen werden kann.
Der Gemeinderat musste das gemeindliche Einvernehmen versagen.
Allerdings hat der Gemeinderat auch beschlossen, dass das Landratsamt überprüfen soll, ob die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen kann, um das Vorhaben der Genehmigungsfähigkeit zuzuführen.

3. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Im Norden von Vorderbaumberg“; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie evtl. Bürgereinwendungen


4. Bebauungsplan im Norden von Vorderbaumberg; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie evtl. Bürgereinwendungen

Aufgrund der Weihnachtsfeiertage sowie des Jahreswechsels und der damit verbundenen personellen Engpässe, hat das Landratsamt um Fristverlängerung für die Stellungnahmen der dort mit der Stellungnahme befassten Fachbereiche für beide Verfahren gebeten. Da es um wesentliche Stellungnahmen geht, wurde die Fristverlängerung von der Verwaltung gewährt. Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 30.01.2018 verschoben.

5. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

6. Antrag der Kirchenverwaltung Reichenkirchen zur Bezuschussung einer Praktikanten-Stelle im Kinderhaus Fraunberg im Kindergartenjahr 2017/2018

Der Gemeinderat stimmte der Bezuschussung der Personalkosten für die Praktikantenstelle in Höhe von 5.000 € zu.

7. Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schloßstrasse in Fraunberg

Der Antrag wurde verlesen. Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat im Hinblick darauf, dass der Sportplatz von vielen Kindern und Jugendlichen frequentiert wird, der beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zuzustimmen. Die Beschränkung wird angeordnet von der Abzweigung von der Staatsstraße 2082 bis ca. 50 m nördlich des Feuerwehrhauses Fraunberg.

8. Aussprache und Beschlussfassung zum Teilausbau der Straße „An der Rosenbreite“, Reichenkirchen, im Rahmen des sog. „Hoferschließungs-programms“ des Amtes für ländliche Entwicklung

Die Maßnahme ist im Rahmen des Hoferschließungsprogramms durch das Amt für ländliche Entwicklung grundsätzlich förderfähig. Die Förderung würde in diesem Programm bei 50 % der förderfähigen Kosten liegen. Der Mindestanteil der Gemeinde liegt bei 10 %. Die Fahrbahnbreite muss mindestens 3.50 m betragen und beidseitig der Fahrbahn ist ein jeweils mindestens 0,5 m breiter Randstreifen zu erstellen. Auch eine Entwässerung ist erforderlich. Für den geforderten Ausbau ist somit der Grunderwerb von den anliegenden Eigentümern notwendig.
Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der Maßnahme zur weiteren Abklärung zwecks Förderung und Ausbau an die Teilnehmergemeinschaft zu.

9. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2082 in Fraunberg
Hier findet im Januar ein Abstimmungsgespräch zwischen Gemeinde, Amt für ländliche Entwicklung, Straßenbauamt und Planer statt.

10. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Nordumfahrung Erding
In den Planfeststellungsunterlagen ist für die Nordumfahrung Erding (ED 19) eine Widmungsbeschränkung des Gemeingebrauchs durch Erklärung als Kraftfahrstraße vorgesehen. Damit ist der landwirtschaftliche Verkehr größtenteils nicht möglich (§ 18 StVO).
Aufgrund zahlreicher Einwendungen und den Rückmeldungen bei der Veranstaltung am 18.05.2017 zum Thema „landwirtschaftliches Wegenetz“ wäre es durchaus sinnvoll, wenn die ED 99 auch mit landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden könnte.
Wäre der landwirtschaftliche Verkehr möglich, könnte evtl. von zusätzlich geforderten Über- oder Unterführungen oder parallel laufenden Wirtschaftswegen abgesehen werden, da z. B. stark frequentierte Gemeindeverbindungsstraßen oder Feldwege direkt angeschlossen werden könnten. Dies würde auch die Bau- und Grunderwerbskosten reduzieren.
Außerdem würde die Möglichkeit die Nordumfahrung mit landwirtschaftlichen Maschinen befahren zu können bei den Bürgern, insbesondere bei den Landwirten, erhöhen
Das Landratsamt Erding hat daher gebeten die Planfeststellung entsprechend anzupassen, was von der Gemeinde Fraunberg unterstützt wird.

b) Straßenausbaubeitragssatzung
Bürgermeister Wiesmaier informiert den Gemeinderat darüber, dass sich die Gemeinde Fraunberg seit Jahren gegen den Zwang der Straßenausbaubeitragssatzung wehrt. Die Problematik des Gesetzgebers beruht darauf, dass ca. 1.600 Gemeinden von den über 2.000 Gemeinden Bayerns diese Satzung verpflichtend haben und daraus teilweise Kosten des Straßenausbaus abdecken müssen. Wir haben es bisher geschafft, so Bürgermeister Wiesmaier, über andere Fördergelder sowie moderate und gerechte Beteiligungen von Anliegern diese Kosten aufzufangen und teilweise zu kompensieren.
Die Gemeinde Fraunberg setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Freistaat Bayern eine Lösung findet, sprich Geld für die Sanierung kaputter Straßen zur Verfügung stellt um die Satzung in der jetzigen Form gänzlich abzuschaffen.

c) Staatsstraße Riding-Wartenberg
Die Gemeinde sollte das Straßenbauamt wieder einmal auf den schlechten Zustand und den Sanierungsbedarf der Staatsstraße 2082 zwischen Riding und Wartenberg hinweisen.

d) Feldstraßensanierung
An die notwendigen Sanierungen der Feldstraße Helling-Großhündlbach wurde erinnert.

e) Turnhalle Maria Thalheim (rutschig und Auffahrt im Westen)
Der Hallenboden ist sehr rutschig und muss entsprechend behandelt werden.

Auf Frage konnte Bürgermeister Wiesmaier erläutern, dass der Weg im Westen der Turnhalle keine Zufahrt (auch wenn dieser teilweise als solche genutzt wird), sondern ein Fluchtweg für die Turnhalle ist.

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