Ergebnisse aus der 69. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 29.05.2018

Der Tagesordnungspunkt

5. Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Fraunberg-Ost“ im Bereich Siedlungsstraße/Schulstraße

wurde vorsorglich in die Tagesordnung aufgenommen. Zwischenzeitlich hat sich der Punkt erledigt, weil dem Landratsamt gegenüber belegt werden konnte, dass ein konkretes Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs der Aufhebungssatzung von Ende 2016 enthalten ist.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu statt dessen als dringlichen Tagesordnungspunkt

5. Bebauungsplan im Norden von Vorderbaumberg; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die formelle Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürger – zweiter Verfahrensschritt

aufzunehmen.

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 24.04.2018

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.04.2018 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

• Riding, Mühlenstr. 12; Abbruch des bestehenden Stallgebäudes im Süden und Neubau eines Zweifamilienhauses
Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt wird gebeten die Zulässigkeit im Hinblick auf den bauplanungsrechtlichen Außenbereich bzw. Innenbereich und wegen der teilweisen Lage des Bauvorhabens im Überschwemmungsgebiet zu überprüfen.

3. Aussprache und Beschlussfassung zur Erweiterung des Kinderhauses Fraunberg um zwei Krippengruppen

Bei den Anmeldetagen im Kinderhaus St. Florian, Schulstr. 1, 85447 Fraunberg, sind für den Krippenbereich mehr Anmeldungen eingegangen als freie Krippenplätze vorhanden sind. Bei einer Einbuchung der Kinder zum gewünschten Starttermin ergibt sich ein Mehrbedarf von 8 Kindern bzw. 16 Krippenplätzen ab Januar 2019.
Eine Angliederung erscheint aus folgenden Gründen sinnvoll:

• Es besteht bereits bisher eine sehr gute und enge Zusammenarbeit zwischen kirchlichem Träger und der Gemeinde Fraunberg. Das Kinderhaus St. Florian als einzige Einrichtung im Gemeindegebiet ist die zentrale Anlaufstelle für Familien im Gemeindegebiet. Die katholische Trägerschaft stellt damit eine starke Verbundenheit und Präsenz der Kirche im öffentlichen Leben der Gemeinde dar. Es findet eine intensive Einbindung ins Gemeindeleben sowie eine sehr gute Zusammenarbeit auf der Führungsebene von Pfarrei und Gemeinde statt. Im Rahmen dieser Kooperation sind alle Beteiligten stets interessiert an der zeitgemäßen Weiterentwicklung und der Aufrechterhaltung der hohen Standards in der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder sowie in der Beratung und Unterstützung der Familien. Dies zeigt sich auch in der Teilnahme an Projekten wie „Anschwung für junge Familien“ vom Bundesministerium für Familien sowie an der derzeitigen Teilnahme am Projekt „Mut für Familien“ der Erzdiözese München-Freising.

• Die Gemeinde stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und stattet diese für den Betrieb des Kinderhauses optimal aus. Für den Betrieb der weiteren Krippengruppen ist von der Gemeinde Fraunberg ein Anbau an das bestehende Krippengebäude geplant. Übergangsweise können bis zur Fertigstellung freistehende Räumlichkeiten der ehemaligen Gemeindekanzlei ausgestattet und genutzt werden. Diese sind bereits jetzt räumlich mit dem Kinderhaus verbunden und stehen seit dem Auszug der Gemeindeverwaltung leer. An den Betriebskosten beteiligt sich die Gemeinde Fraunberg lt. der bestehenden Defizitvereinbarung mit 80 %.

• Durch die Erweiterung um weitere Krippengruppe am Kinderhaus können bereits vorhandene Strukturen und die vorhandene fachliche Qualifikation genutzt werden. Die Personalgewinnung könnte z. B. über bereits vorhandenes Personal bzw. Wiedereinstieg nach Elternzeit erfolgen und damit erheblich erleichtert werden. Damit könnten die bereits vorhandenen Qualitätsstandard lt. Konzeption, z. B. im Eingewöhnungsprozess etc., durch bereits erfahrende Kräfte auch auf die neue Krippengruppe übertragen werden.

• Im Bereich Leitungs- und Managementstruktur arbeiten Trägervertreter und Kinderhausleitung eng zusammen. Derzeit gibt es im Leitungsteam eine freigestellte Leitung (30 Stunden) mit der Qualifikation Erzieherin / Soz.päd. (B.A.) sowie eine teilweise freigestellte stellvertretende Leitung (Erzieherin im Krippenbereich). Hier gibt es eine enge Abstimmung mit Frau Ries von der Caritas-Fachberatung, um auch dieses Konzept stets den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und adäquat auszustatten.
Von Seiten der Gemeinde Fraunberg, welche Eigentümerin der Gebäude des Kinderhauses ist, wurde beschlossen, dem Mehrbedarf Rechnung zu tragen und in Voraussicht der weiteren Entwicklung (steigende Kinderzahlen) das Kinderhaus baulich um zwei Krippengruppen zu erweitern.
Um dem bereits vorhandenen Bedarf ab Januar 2019 Rechnung zu tragen, sollen die leerstehenden Räume der ehemaligen Gemeindekanzlei genutzt werden und dort ab Januar 2019 eine Krippengruppe für 12 Kinder (24 Plätze) eingerichtet werden bis die bauliche Erweiterung der Kinderkrippe um zwei Gruppen mit je 12 Kindern (24 Plätzen) erfolgt ist.

Der nächste Schritt wird der Planungsantrag auf Änderung der Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte im Bereich der Kinderkrippe von bisher 48 Plätzen (24 Kinder) auf 96 Plätze (48 Kinder) sein.

Mit der Kindergartenleitung besteht Konsens dahingehend, dass die Krippe erste Priorität genießt.
Der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise einstimmig zu.

4. 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Bachhamer Straße“ in Fraunberg; Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen – Satzungsbeschluss

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes wurden weder von Behörden, Trägern öffentlicher Belange noch von Bürgern Einwendungen erhoben.
Der Gemeinderat hat die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 08.06.2018 separat bekannt gemacht.

5. Bebauungsplan im Norden von Vorderbaumberg; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die formelle Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürger – zweiter Verfahrensschritt

Hier wurden zwischenzeitlich die Planänderungen vorgenommen, die nach dem ersten Verfahrensschritt veranlasst waren. Auch die Ergebnisse des geforderten hydrologischen Gutachtens wurden in der geänderten Planung berücksichtigt.

Die weitere Beteiligung der Bürger wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 08.06.2018 formell bekannt gemacht.

6. Aussprache und Beschlussfassung zum Lückenschluss der Radweg-Verbindung an der Staatsstraße 2082 Tittenkofen-Erding

Die Anbindung der Großen Kreisstadt Erding an den Radweg Reichenkirchen Tittenkofen erfordert einen weiteren Ausbau von der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße Tittenkofen Eichenkofen (St. 2082-St 2331) bis zur geplanten Nordumfahrung bei Langengeisling von rund 2.450 m, von denen rund 650 m auf Reichenkirchner Flur und 1.800 m auf Langengeislinger Flur liegen.

Der Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss in Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Erding
• eine Planung für diesen Radweg beim Straßenbauamt zu beantragen und anteilig vorzufinanzieren, anteilige Kostenaufteilung nach Länge auf Gemeindegebiet bzw. Stadtgebiet
• den Grunderwerb durchzuführen.

7. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Südosten von Bergham; Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen im zweiten Verfahrensschritt

Hier sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung nach sich ziehen würden. Der Gemeinderat konnte somit den Feststellungsbeschluss fassen.
Die weiteren Verfahrensschritte werden den Formvorschriften entsprechend separat veröffentlicht.

8. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

9. Benennung von Stellvertretern

für

• den Bau- und Umweltausschuss,
• den Finanzausschuss,
• den Rechnungsprüfungsausschuss,
• den Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren und
• den Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss

Bisher waren für die o. g. beratenden Ausschüsse des Gemeinderates keine Stellvertreter benannt, was rechtlich auch nicht zwingend notwendig ist. Allerdings kann der Gemeinderat nach Art. 33 Gemeinderordnung und § 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, Stellvertreter für die Ausschussmitglieder benennen.
Der Gemeinderat sah die Notwendigkeit von Stellvertretern nur beim Finanzausschuss und beim Rechnungsprüfungsausschuss. Der Gemeinderat hat daher folgende Vertreterregelung beschlossen:

Finanzausschuss:
Ausschussmitglied - Stellvertreter
1.Bürgermeister Johann Wiesmaier - 2.Bürgermeister Johann Rasthofer
Gemeinderat Josef Peis - Gemeinderat Christian Gruber
Gemeinderat Simon Selmeier - Gemeinderätin Traudl Fischer
Gemeinderat Dr. Johann Lex - Gemeinderat Bartholomäus Algasinger
Gemeinderat Karlheinz Reingruber - Gemeinderat Josef Blumoser

Rechnungsprüfungsausschuss:
Ausschussmitglied - Stellvertreter
Gemeinderat Dr. Johann Lex - Gemeinderat Bartholomäus Algasinger
Gemeinderat Josef Blumoser - Gemeinderat Karlheinz Reingruber
Gemeinderätin Traudl Fischer - Gemeinderat Simon Selmeier
Gemeinderat Christian Gruber - Gemeinderat Josef Peis

Soweit ein Ausschussmitglied einen Sitzungstermin nicht wahrnehmen kann, informiert dieses seinen Stellvertreter/seine Stellvertreterin unter Vorlage der Sitzungseinladung und der dazu zugestellten Anlagen so rechtzeitig wie möglich.

10. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg
und Reichenkirchen

Fraunberg
Anhand eines entsprechenden Planes wurde die Pflasterung des Bereichs Erdinger Straße/Parkplätze bei der Bäckerei/Strogenstraße bis Einmündung Flurstraße und die Lampenstandorte vorgestellt und erörtert;
s. Lageplan >>

18 06 plan ausschnitt ortsmitte sitz ergebnisse

Derzeit ist folgender Zeitplan vorgesehen:

• Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger: 15.bis 25.06.2018
• Bieterzeit: 25.06. bis 07.07.2018
• Submission: 10.07.2018
• Vergabe 24.07.2018
• Baubeginn 10.09.2018

Reichenkirchen
Der Planungsstand, der in Zusammenarbeit mit dem Ortsplanungsausschuss, der Teilnehmergemeinschaft und den kirchlichen Vertretern erarbeitet wurde, wird demnächst in einer Ortsversammlung vorgestellt.

11. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Herbstfestbus
Der Herbstfestbus wird auch heuer wieder eingesetzt. Trotz des in den letzten Jahren eingefahrenen - und von der Gemeinde getragenen – Defizits, bleibt es heuer noch beim Preis von 2 € je Fahrt. Der Gemeinderat behält sich vor, für 2019 eine Preisanpassung vorzunehmen.

b) Badeweiher Maria Thalheim
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei Gemeinderätin Unterreitmeier für die Organisation und der Feuerwehr Maria Thalheim und den anderen freiwilligen Helfern für das Reinigen des Badeweihers in Maria Thalheim. Der Wasserstand ist noch relativ niedrig. Bürgermeister Wiesmaier betont, dass es wegen der Aufrechterhaltung des Wassernotverbundes mit Inning am Holz und der Gewährleistung des Feuerschutzes derzeit keine großen Kapazitäten aus dem Wasserleitungsnetz der Wasserversorgung Maria Thalheim zum Auffüllen des Badeweihers zur Verfügung stehen.

c) Umleitung der B 388
Die Umleitung wird noch bis Mitte Juli bestehen. Es wird derzeit überprüft inwieweit der „Mitterweg“ (Unterbierbach-ED 15 bei Loodermoos) gesperrt werden kann.
Die Anordnung der 30 km/h auf freier Strecke musste nach entsprechenden Beschwerden auf Geheiß der Polizei aus rechtlichen Gründen zurückgenommen werden.

d) Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Inning am Holz – Unterbierbach
Der Straßenteil auf Fraunberger Gemeindegebiet wird in dem von der Gemeinde Inning am Holz in Auftrag gegebenen zertifizierten Verfahren zur Fahrbahn-Oberflächensanierung mit saniert.

e) Straße zum Anwesen Huber, Lohkirchen
Die Ortsbesichtigung hat stattgefunden. Die erforderlichen Bauerlaubnisvereinbarungen wurden zugesagt und liegen teilweise auch schon vor.

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