Ergebnisse aus der 71. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 10.07.2018

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 26.06.2018

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26.06.2018 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

• Grafinger Str. 6, Reichenkirchen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
• Südstr. 2, Tittenkofen, Einbau von zwei zusätzlichen Wohneinheiten und Neubau einer Doppelgarage

Die Bauanträge wurden vom Bauausschuss vor beraten. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und erteilte beiden Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Beim Bauvorhaben in Reichenkirchen wurde auch der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (geringfügige Überschreitung der Baugrenze im Süden) zugestimmt.

3. Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der erforderliche Beschluss wurde einstimmig gefasst. Die formelle Veröffentlichung findet im Mitteilungsblatt vom 27.07.2018 statt.

4. Aussprache und Beschlussfassung zum Straßennamen für das Baugebiet „im Süden von Reichenkirchen“

Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung am 10.07.2018 vorberaten und auf die heutige Sitzung vertagt.
Der Gemeiderat hat für dieses Baugebiet den Straßennamen
Pfarrer-Krimmer-Weg
vergeben.
Pfarrer Simon Krimmer, der den Umbau der Pfarrkirche veranlasst hatte,
errichtete Mitte des 18. Jahrhunderts auch eine Schule (noch 1661 mussten die Kinder aus Reichenkirchen nach Langengeisling in die Schule gehen, wofür der dortige „Schuelmeister“ jährlich 8 Gulden Entlohnung bekam. Von 1670 an werden Lehrer von Reichenkirchen genannt. Sie erteilen vor dem Schulhausbau in der Hötscher-Bausölden in Pillkofen Unterricht).

5. Aussprache und Beschlussfassung zu den Vergaberichtlinien für die Gewerbegrundstücke in Tittenkofen

Dem Gemeinderat wurden die von der Verwaltung geänderten Vergabegrundsätze bzw. neuen Festsetzungen des Bebauungsplanes für die anstehende Vergabe der Grundstücke im Rahmen der 3. Erweiterung des Gewerbegebietes (GE 4) vorgestellt und erläutert.

In der dritten Erweiterung wird zusätzlich zu den Beherbergungsstätten und selbständigen Lagerplätzen auch keine erdgeschossige Wohnnutzung mehr zulässige sein; d. h.: es sind nach wie vor Wohnungen für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter, integriert in das gewerblich genutzte Gebäude, aber keine separaten Wohnhäuser mehr möglich.

Auch für das Verhältnis gewerbliche Nutzung/wohnen, gibt es in den Kaufverträgen eine Neuerung. So muss zukünftig das Verhältnis gewerbliche Nutzung/wohnen bei min. 75 % gewerblicher Nutzung und max. 25 % Wohnnutzung liegen. Maßstab ist hier das Verhältnis der tatsächlichen Geschoßflächen zueinander.

Außerdem gibt es zukünftig einen Bauzwang. Dieser besagt, dass die gewerblich genutzten Gebäude innerhalb von zwei Jahren nach dem
Datum des notariellen Kaufvertrages so errichtet sein müssen, dass diese Gebäude den Zweck des Gewerbebetriebes erfüllen können. Bei Verstößen ist vertraglich eine Vertragsstraße in Höhe der Differenz des Kaufpreises bei der Beurkundung und des Verkehrswertes bei Bekanntwerden des Verstoßes zu vereinbaren.

Der Gemeinderat stimmte diesen Ergänzungen zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den vorliegenden Bewerbern den dementsprechend geänderten Fragebogen zuzusenden und diesen für neue Bewerber auf der Homepage der Gemeinde einzustellen.

6. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

7. Aussprache und Beschlussfassung zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gemeindeverbindungsstraße Grucking-Tittenkofen

Diese Straße ist als Abkürzung von der B 388 Richtung Flughafen und umgekehrt viel befahren.
Entlang der Strecke befindet sich eine Hofausfahrt, die Einmündung der Südstraße, eine Schulbushaltestelle und eine (zukünftig zwei) Zufahrten zum Gewerbegebiet Tittenkofen.

Es lagen die Vorschläge der Beschränkung auf 50 km/h (mit 3 : 13 Stimmen abgelehnt) und 60 km/h (mit 15 : 1 Stimmen angenommen) vor.
Zusätzlich sollen Hinweisschilder auf die gefährliche Ausfahrt beim Aussiedlerhof angebracht werden.

Mit der Straßenverkehrsbehörde ist zu klären, ob das Schild „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ im Hinblick auf die Zufahrten zum Gewerbegebiet nicht durch ein Schild „Anlieger frei“ ausgetauscht werden soll/muss und ob das Ortsschild Tittenkofen auf der Staatsstraße weiter in Richtung Osten vor die Abzweigung der Römerstraße versetzt werden kann.

8. Ausweitung der Buslinie 501; Kostenbeteiligung

Den Gemeinden Fraunberg und Langenpreising, der Großen Kreisstadt Erding und dem Markt Wartenberg liegt ein Antrag vor die Linie 501 um fünf Abfahrtzeiten (9.05 Uhr, 10.05 Uhr und 12.05 Uhr in Richtung Erding sowie 9.14 Uhr und 11.14 Uhr in Richtung Moosburg), zu erweitern.

Der 30 %-ige Kostenanteil für die Große Kreisstadt Erding, die Gemeinden Fraunberg und Langenpreising liegt zwischen 20.400 € und 26.400 € für ein Jahr. Die Kommunen müssten sich verpflichten sich auf zwei Jahre zu beteiligen.
Die Große Kreisstadt beteiligt sich lt. Auskunft des Landratsamtes Erding definitiv nicht an den Kosten.
Die VG Wartenberg hat beschlossen sich zu beteiligen, wenn sich alle nach den Einwohnern beteiligen. Die Gemeinde Langenpreising hat eine Beteiligung signalisiert.
Nach dieser Methode (alle beteiligen sich nach Einwohnern) wären es für jeden Einwohner zwischen 0,43 € und 0,55 € gewesen. Für die Gemeinde Fraunberg somit zwischen 1612 €/Jahr und 2062 €/Jahr > für zwei Jahre insgesamt somit zwischen 3.214 € und 4.124 €.
Nachdem sich die Große Kreisstadt „ausgeklinkt“ hat ergibt sich die Berechnung, dass Fraunberg, Langenpreising und Wartenberg sich den Betrag zwischen 20.400 €/Jahr und 26.400 €/Jahr nach Einwohnern teilen müssten, was für die Gemeinde Fraunberg zwischen 6.525 €/Jahr (13.050 € in zwei Jahren) und 8.475 €/Jahr (16.950 € in zwei Jahren) ausmachen würde.
Der Gemeinderat lehnte die Beteiligung daher wegen der zu hohen Kosten im Verhältnis zum Nutzen ab.
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, inwieweit eine direkte Verbindung aus der Gemeinde Fraunberg zum Realschulstandort Oberding geschaffen werden kann. Inzwischen sind es aus dem Gemeindegebiet 11 Kinder die um 7.11 Uhr bis 7.33 Uhr warten müssen, bis sie vom Busbahnhof in Erding zur Realschule nach Oberding weiter fahren können. Dieser Antrag wurde einstimmig unterstützt.

9. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen

Reichenkirchen
In Reichenkirchen findet am 17.07., 18.00 Uhr eine Ortsbesichtigung mit den Akteuren vor Ort und interessierten Bürgern statt.
Vorgeschaltet ist dieser Ortsbesichtigung eine Sitzung der Teilnehmergemeinschaft im Sitzungssaal des Rathauses.

Fraunberg
Ortsdurchfahrt
Die Vergabe des Auftrags für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2082 in Fraunberg wird in der Sitzung am 24.07.2018 erfolgen soweit die Prüfung der Angebote zu dem Ergebnis kommt, dass ein annehmbares Angebot vorliegt.

Flurbereinigungsspielplatz Fraunberg
Hier findet am 23.07. eine Besichtigung des Waldspielplatzes in Wartenberg statt. Zu dieser Besichtigung sind neben den Initiatoren der Umgestaltung des Flurbereinigungsspielplatzes Fraunberg auch die Gemeinderäte und Vertreter des Kinderhauses in Fraunberg eingeladen.

10. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Straßen(ausbau)programm 2018
Hier stehen die Maßnahmen
-Zufahrt Huber Lohkirchen
-Gemeindeverbindungsstraße ED1 - Vorderbaumberg,
-Zufahrt Berghammer, Vorderbaumberg
-Schadensanierung Harham Richtung Anwesen Faltermaier
-Schadensanierung Geh- und Radweg Fraunberg-Reichenkirchen
an. Das Ing.-Büro Preiss und Schuster wird eine Kostenschätzung erstellten und die Maßnahmen ausschreiben.

Wegen der Sanierung der Straße Reichenkirchen-Lohkirchen wird noch geklärt, ob hier eine Förderung durch den Freistaat möglich ist. Eine der Voraussetzungen ist die Verkehrsbelastung. Diese wird durch das Aufstellen eines Verkehrs-Statistikgerätes, voraussichtlich von Mitte September bis Anfang Oktober, ermittelt werden.

b) Mitterweg (Unterbierbach-Loodermoos)
Hier müssen dringend die Bankette hergerichtet werden.

c) Sozialer Wohnungsbau
Zu einer der nächsten Sitzungen sollte hier ein Referent des Planungsverbandes den Gemeinderat über die Fördermöglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus informieren.

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