Feuerwehrdienst – Erstattung fortgewährter Leistungen bei einem Einsatz der Feuerwehr

Feuerwehrdienst – Erstattung fortgewährter Leistungen bei einem Einsatz der Feuerwehr

Hat ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Arbeitsverdienst fortgewährt, den der Arbeitnehmer in der Zeit eines Feuerwehr-Einsatzes oder Feuerwehr-Ausbildung erhalten hätte, so kann der private Arbeitgeber Erstattung des Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährten Leistungen von der Gemeinde beantragen.

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