Veranstaltung – Öffentliche Vergnügung, Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Veranstaltung – Öffentliche Vergnügung, Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

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Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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