Aufstellungsbeschluss R 6 Reichenkirchen Süd
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1. Änderung des Bebauungsplans R6 „Im Süden von Reichenkirchen“
Niederlegungsvermerk
Die Gemeinde Fraunberg hat die 1. Änderung des „Bebauungsplans – R 6 – Im Süden von Reichenkirchen“ in der Sitzung vom 29.07.2026 beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.07.2026 gebilligt. Den Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Plan vom Architekturbüro Pezold Wartenberg und die dazugehörige Begründung wurden niedergelegt. Die Einsichtnahme kann vom 28.09.2026 bis einschließlich 27.10.2026 zu den allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer 2.4 im OG erfolgen.