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Öffentliche Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Veröffentlicht: 04.10.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Fraunberg

Zum 01.07.2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) freiwillig Wehrdienst leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31.03. folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben. Sie können somit von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, soweit Sie dem Geburtsjahrgang 2010 angehören.

Ihren Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen oder zur Niederschrift erklären. Er kann bei der Meldebehörde der Gemeinde Fraunberg, Zimmer 1.2, Rathausplatz 1, 85447 Fraunberg, einlegt werden.

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