Bekanntmachung über die Niederlegung der Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026

Niederlegungsvermerk

Die Gemeinde Fraunberg hat die Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 gem. § 12 Gutachterausschuss-Verordnung in Verbindung mit § 193 Abs. 5 und § 196 BauGB niedergelegt. Die Einsichtnahme kann vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 zu den allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer 2.4 im 1. OG erfolgen.

 

Fraunberg, den 17.07.2026

gez.

Simon Selmeier

Erster Bürgermeister

 

Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 01.01.2026

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