
Abfall – Entsorgung
Bei defekten oder beschädigten Müll- und Wertstoffgefäßen können Sie das melden und eine Ersatzaufstellung beantragen.
Zum Onlineportal
Abfallbehälter – An- und Abmeldung von Mülltonnen
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Abfallbehältern sowie Änderungen der Behältergröße oder des Abholintervalls beantragen.
Hinweis: Mülltonnen an-, um- oder abmelden kann nur der Grundstückseigentümer, nicht der Mieter oder Pächter.
Abmelden
- einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
- einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.
Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden.
Die persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird.
Anmeldung in der Gemeinde
Wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde nach Fraunberg ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Gemeinde Fraunberg erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen.
Hinweis: Um sich in der Gemeinde anzumelden, benötigen sie einen Nachweis für den aktuellen Wohnsitz. Mitzubringen ist bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung, die über das genaue Datum des Einzugs informiert.
Zum OnlineportalAnmeldung zur Eheschließung
Terminabsprache
Vorherige Terminabsprache unter 08762/732020

Baudenkmäler, Beantragung auf denkmalrechtliche Erlaubnis
Um im Rahmen von Baumaßnahmen an Baudenkmälern oder Teilen von Denkmalensembles Veränderungen durchführen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis, auch wenn bewegliche Denkmäler an einen anderen Ort gebracht werden müssen.
Zum OnlineportalBauwesen – Bauwasseranschluss
Der östliche Gemeindeteil wird von der Wasserversorgung WZV-Holzland versorgt. Der Wasserzweckverband Berglerner Gruppe übernimmt die Versorgung des westlichen Gemeindeteil im Bereich Faunberg und Reichenkirchen.
Anträge für Bauwasser
Antrag Wasserversorgung WZV-Holzland >>
Antrag Wasserzweckverband Berglerner Gruppe >>
Bauwesen – Beantragung einer Baustelle
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken und zum Beispiel den Verkehrsfluss beeinträchtigen, müssen besonders gesichert und beschildert werden.
Es erfordert daher verkehrsregelnde Maßnahmen, die beantragt werden müssen.
Das gilt auch für alle Privatflächen, die öffentlich zugänglich sind, wie zum Beispiel Supermärkte oder Parkplätze.
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Bauwesen – Genehmigung Gehwegüberfahrt
Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Zustimmung für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.
Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden.
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Bauwesen – Zuteilung einer Hausnummer
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet an seinem Gebäude spätestens mit dem Bezug eine Hausnummer anzubringen. Die Hausnummernvergabe erfolgt nur auf Antrag.
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Beantragung der Rente (nur nach Terminabsprache)
- Versicherungs-Nummer
- Aktuellen Versicherungsverlauf (fordert bei Bedarf die Gemeinde an)
- Konto-Verbindung (IBAN- und BIC-Nummer)
- Name, Anschrift und Versichertenkarte der Krankenkasse
Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses
- persönliche Anwesenheit erforderlich
- ein biometrietaugliches Foto (zwingend erforderlich)
Anmerkung: Ein biometrietaugliches Foto muss bestimmte Voraussetzungen der Gesichtserkennung erfüllen, u.a.
- ein bestimmtes Format
- die richtige Kopfposition
- den neutralen Gesichtsausdruck
- die Lippen geschlossen
- frontal fotografiert
- einfarbiger Hintergrund
… und noch vieles mehr.
Das Gesichtsfeld wird dann durch die Bundesdruckerei vermessen und diese computergestützte automatisierte Gesichtserkennung wird dann im Chip des neuen Personalausweises oder EU-Passes gespeichert. Fotografen kennen die neuen Bestimmungen.
Weitere Hinweise
Bodendenkmäler – Beantragung auf bodendenkmalrechtliche Erlaubnis
Wenn Sie an Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Zum OnlineportalBriefwahl
Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie beides online anfordern.
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Bürgerauskunft
Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen.
Hierzu gehören die Auskunft über Vornamen, Nachnamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Personen.


Denkmalschutz, Beantragung auf bodendenkmalrechtliche Erlaubnis
Wenn Sie an Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
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Denkmalschutz, Beantragung auf denkmalrechtliche Erlaubnis
Um im Rahmen von Baumaßnahmen an Baudenkmälern oder Teilen von Denkmalensembles Veränderungen durchführen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis, auch wenn bewegliche Denkmäler an einen anderen Ort gebracht werden müssen.
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Eheurkunde
Sie können sich auf der Grundlage des geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.
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Entsorgung
Bei defekten oder beschädigten Müll- und Wertstoffgefäßen können sie das melden und eine Ersatzaufstellung beantragen.
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Entsorgung – An- und Abmeldung von Mülltonnen
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Abfallbehältern sowie Änderungen der Behältergröße oder des Abholintervalls beantragen.
Hinweis: Mülltonnen an-, um- oder abmelden kann nur der Grundstückseigentümer, nicht der Mieter oder Pächter.
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Feste Feiern – Aufnahme in den Veranstaltungskalender
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
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Feste Feiern – Öffentliche Vergnügung, Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
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Feuerwehrdienst – Erstattung fortgewährter Leistungen bei einem Einsatz der Feuerwehr
Hat ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Arbeitsverdienst fortgewährt, den der Arbeitnehmer in der Zeit eines Feuerwehr-Einsatzes oder Feuerwehr-Ausbildung erhalten hätte, so kann der private Arbeitgeber Erstattung des Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährten Leistungen von der Gemeinde beantragen.
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Fischereischein
Um im Gemeindegebiet fischen zu dürfen, benötigen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.
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Führungszeugnis
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie das bei der Gemeinde beantragen, oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
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Gastschulantrag
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
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Gaststättengewerbe – vorübergehende Erlaubnis
Man benötigt eine Genehmigung von der Gemeinde, wenn man vorübergehend auf Grund eines besonderen Anlasses ein Gaststättengewerbe betreibt.
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Gartenwasserzähler
Der östliche Gemeindeteil wird von der gemeindeeigene Wasserversorgung Maria Thalheim versorgt. Der Wasserzweckverband Berglerner Gruppe übernimmt die Versorgung des westlichen Gemeindeteils im Bereich Fraunberg und Reichenkirchen.
Geburtsurkunde
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
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Gewerbezentralregisterauszug
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
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Gehwegüberfahrt – Sondernutzung von Straßen
Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Zustimmung für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.
Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden.
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Grundschule
Deutlich kürzere Wege und wesentlich mehr Raum zur Entfaltung: Die Grundschule Fraunberg besitzt eine echte Besonderheit – nämlich gleich zwei Schulhäuser, an zwei verschiedenen Standorten.
Die Kinder werden je nach ihrem Wohnort entweder in Maria Thalheim oder in Reichenkirchen eingeschult.
Schulhaus Maria Thalheim / Am Marienbach 19 / 85447 Fraunberg / Telefon 08762 5751
Schulhaus Reichenkirchen / Kirchplatz 6 / 85447 Fraunberg / Telefon 08762 9678

Hausnummer beantragen / zuteilen
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet an seinem Gebäude spätestens mit dem Bezug eine Hausnummer anzubringen. Die Hausnummernvergabe erfolgt nur auf Antrag.
Zum OnlineportalHundesteuer
Melden Sie Ihren Vierbeiner bei uns in der Gemeinde an oder ab.
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
erster Hund: € 40,00
zweiter Hund: € 50,00
dritter (oder weiterer Hund): € 75,00
Kampfhund: € 500,00



Kalender – Veranstaltungstermin eintragen lassen
Ihr Termin oder Ihre Veranstaltung fehlt in unserem Kalender? Dann senden Sie uns doch mit unserem Formular Ihre Veranstaltungsdaten zu. Gerne nehmen wir nach Prüfung durch unser Gemeindeteam Ihre Veranstaltung in unserem Online-Kalender mit auf.
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Kinderhaus St. Florian
Unser Kinderhaus St. Florian liegt inmitten der Ortschaft Fraunberg und ist über die Schulstraße, sowie über die Straße „Am Kindergarten“ zu erreichen. In insgesamt drei Krippen- und sieben Kindergartengruppen bieten wir Kindern aus Fraunberg von 1 Jahr bis zur Einschulung vielfältige Erlebnis-, Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten!
Schulstraße 1 / 8447 Fraunberg / Telefon 08762 2110 / info@kinderhaus-fraunberg.de

Lastschrifteinzugsverfahren
Nehmen Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teil, indem Sie ein SEPA-Mandat für die Gemeinde Fraunberg erteilen.
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Lebenspartnerschaftsurkunde
Sie können sich auf der Grundlage des geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.
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Meldebescheinigung
Wenn Sie in der Gemeinde Fraunberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen.
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Melderegisterauskunft
Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen.
Hierzu gehören die Auskunft über Vornamen, Nachnamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Personen.
Melderegisterauskunft – Selbstauskunft
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Zum Onlineportal
Mülltonnen- An- und Abmeldung
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Abfallbehältern sowie Änderungen der Behältergröße oder des Abholintervalls beantragen.
Hinweis: Mülltonnen an-, um- oder abmelden kann nur der Grundstückseigentümer, nicht der Mieter oder Pächter.

Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa ! e.V.
”JAa! Jung und Alt aktiv – Gemeinsam älter werden in der Gemeinde Fraunberg” ist das Motto unser Nachbarschaftshilfe.
Wir stellen für ältere oder hilfebedürftige Menschen ein breites Hilfsangebot zur Verfügung, das sie in ihrer häuslichen Umgebung unterstützt.

Öffentliche Vergnügung, Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Zum OnlineportalOnline-Ausweis
Wenn Sie ein Ausweisdokument beantragt haben, können Sie mit diesem Dienst den Bearbeitungsstand von folgenden Dokumenten erfahren:
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Parkausweis für Soziale Dienste
Parkerleichterung für Soziale Dienste beantragen
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Pfarramt / Büro
Hauptstraße 9
85447 Reichenkirchen
Telefon 08762 411
st-michael.reichenkirchen@ebmuc.de
Öffnungszeiten
Dienstag und Mittwoch
08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag
08.30 – 13.00 Uhr
www.erzbistum-muenchen.de/pfarrei/pv-reichenkirchen-maria-thalheim
In unserer Pfarrverband gibt es folgende Pfarreien und Kirchen
Reichenkirchen: St. Michael / Thalheim: Mariä Himmelfahrt / Fraunberg: St. Florian / Riding: St. Georg / Rappoltskirchen: St. Stephan
Mehr Informationen zu den einzelnen Kirchen finden Sie unter
www.fraunberg.de >>
Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Zum Onlineportal Verordung über öffentliche Anschläge


Selbstauskunft
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Zum OnlineportalSEPA-Mandat
Nehmen Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teil, indem Sie ein SEPA-Mandat für die Gemeinde Fraunberg erteilen.
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Sondernutzung von Straßen – Gehwegüberfahrt beantragen
Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Zustimmung für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.
Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden.
Zum Onlineportal
Sondernutzung von Straßen – Straßennutzung für Veranstaltungen oder gewerbliche Aktivitäten
Wenn man Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für eigene Interessen oder gewerbliche Aktivitäten in Anspruch nehmen will, bedarf es einer Erlaubnis der Gemeinde.
Zum Onlineportal
Sonntagsfahrverbot für LKW
Sie können eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für LKW online beantragen.
Zum Onlineportal
Sterbeurkunde
Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.
Zum Onlineportal
Termineintragung – Eintragung in den Veranstaltungskalender der Gemeinde
Ihr Termin oder Ihre Veranstaltung fehlt in unserem Kalender? Dann senden Sie uns doch mit unserem Formular Ihre Veranstaltungsdaten zu. Gerne nehmen wir nach Prüfung durch unser Gemeindeteam Ihre Veranstaltung in unserem Online-Kalender mit auf.
Zum Onlineportal
Umzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt
Wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde nach Fraunberg ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Gemeinde Fraunberg erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen.
Zum Onlineportal
Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Fraunberg umgezogen sind, können Sie hier die Änderung Ihrer Anschrift melden.
Zum Onlineportal
Umzug ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden.
Zum Onlineportal
Veranstaltung – Eintragung in den Veranstaltungskalender der Gemeinde
Ihr Termin oder Ihre Veranstaltung fehlt in unserem Kalender? Dann senden Sie uns doch mit unserem Formular Ihre Veranstaltungsdaten zu. Gerne nehmen wir nach Prüfung durch unser Gemeindeteam Ihre Veranstaltung in unserem Online-Kalender mit auf.
Zum OnlineportalVeranstaltung – Nutzung von öffentlichen Straßen für gewerbliche Aktivitäten
Wenn man Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für eigene Interessen oder gewerbliche Aktivitäten in Anspruch nehmen will, bedarf es einer Erlaubnis der Gemeinde.
Zum OnlineportalVeranstaltung – Öffentliche Vergnügung, Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Zum Onlineportal
Verkehr – verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken und zum Beispiel den Verkehrsfluss beeinträchtigen, müssen besonders gesichert und beschildert werden.
Es erfordert daher verkehrsregelnde Maßnahmen, die beantragt werden müssen.
Das gilt auch für alle Privatflächen, die öffentlich zugänglich sind, wie zum Beispiel Supermärkte oder Parkplätze.
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Vermieter
Als Wohnungsgeber*in / Vermieter*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Hier gehts direkt zum Meldeformular „Wohnungsgeberbestätigung“ >>

Wasserversorgung
Alle Informationen zur Wasserversorgung in der Gemeinde Fraunberg gibt es hier >>
Widerspruchsverfahren
Einlegung eines Widerspruchs für Verwaltungsbescheide
Wohnungsgeberbestätigung
Als Wohnungsgeber*in / Vermieter*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Hier gehts direkt zum Meldeformular „Wohnungsgeberbestätigung“ >>



Zuteilung einer Hausnummer
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet an seinem Gebäude spätestens mit dem Bezug eine Hausnummer anzubringen. Die Hausnummernvergabe erfolgt nur auf Antrag.
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