Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Kommunalwahl am 08. März 2026 

In der Gemeinde Fraunberg werden 16 Mitglieder des Gemeinderats und der Erste Bürgermeister gewählt.

 

 

Gewählt werden kann, wer gem. Art. 21 GLKrWG wählbar ist:

(1) Für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats ist jede Person wählbar,
     die am Wahltag
      1. Unionsbürgerin oder Unionsbürger im Sinn von Art. 1 Abs. 2 ist,
      2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
      3. seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss,
         oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhält;
         Art. 1 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Nicht wählbar ist, wer am Wahltag
      1. nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
      2. infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
          nicht besitzt oder
      3. sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.

 

Berufung Wahlleiterin und Stellvertretung (Art. 5 GLKrWG)

In der Sitzung vom 16.09.2025 ist der Gemeinderat Fraunberg seiner Verpflichtung nachgekommen und hat eine Wahlleitung bestellt:
Frau Tanja Göbl, als Wahlleiterin
Herr Raphael Hackl sen., als Stellvertretung

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